Bauamt und Entsorgung

Peter Gruber

Tel.: 04252/ 3000 - 13

Fax: 04252/ 3000 - 41

e-mail: peter.gruber(at)ktn.gde.at

 

Zuständigkeitsbereich

  • Bauamt
  • Umwelt
  • Entsorgung

Bauamt

Jedes Bauvorhaben ist mitteilungs- bzw. bewilligungspflichtig. Die Bauvorhaben müssen einer positiven Widmung des Grundstückes, dem rechtskräftigen Bebauungsplan Zl.: 21.651/1/93 vom 27.04.1993, dem Landschafts- bzw. Ortsbild entsprechen. Weiters muss die Wasserbereitstellung wie auch die Abwasserbeseitigung gegeben sein. Hierüber wird nach § 13 Abs. 2 KBO 1996 eine Vorprüfung erstellt.

 

Bei einem mitteilungspflichtigen Bauvorhaben nach § 7 KBO 1996 sind dem Ansuchen ein Lageplan sowie eine Planskizze mit Beschreibung des geplanten Vorhabens beizulegen.

 

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