Bauamt und Entsorgung
Peter Gruber
Tel.: 04252/ 3000 - 13
Fax: 04252/ 3000 - 41
e-mail: peter.gruber(at)ktn.gde.at
Zuständigkeitsbereich
- Bauamt
- Umwelt
- Entsorgung
Bauamt
Jedes Bauvorhaben ist mitteilungs- bzw. bewilligungspflichtig. Die Bauvorhaben müssen einer positiven Widmung des Grundstückes, dem rechtskräftigen Bebauungsplan Zl.: 21.651/1/93 vom 27.04.1993, dem Landschafts- bzw. Ortsbild entsprechen. Weiters muss die Wasserbereitstellung wie auch die Abwasserbeseitigung gegeben sein. Hierüber wird nach § 13 Abs. 2 KBO 1996 eine Vorprüfung erstellt.
Bei einem mitteilungspflichtigen Bauvorhaben nach § 7 KBO 1996 sind dem Ansuchen ein Lageplan sowie eine Planskizze mit Beschreibung des geplanten Vorhabens beizulegen.
