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Es kann wieder losgehen!
Die Langlaufloipen in Föderlach (Einstiegsmöglichkeit Nähe Freibad), Umberg (Einstiegsmöglichkeit Römerweg) und in Trabenig (Einstiegsmöglichkeit Reitschulweg) sind frisch gespurt und in bestem Zustand.
Neu:
Auf die Schifahrer und Rodler von morgen wartet ein präparierter„Rutschhügel“ am Radenig (Panormaweg)!
Achtung – begrenzte Parkmöglichkeiten!
Wir wünschen viel Vergnügen!
Die Loipen wie auch der Rutschhügel stehen allen Wintersport- begeisterten ab sofort zur Verfügung, Benutzung auf eigene Gefahr.
Um rücksichtsvolles Parkverhalten wird ersucht.
Um den guten Zustand der Loipen möglichst lange erhalten zu können, ersuchen wir von Spaziergängen und auch vom Mitführen von Hunden abzusehen.
Aktuell gibt es eine Störung, an deren Behebung bereits gearbeitet wird - wir bitten um Ihr Verständnis.
Die Abfuhrtermine finden Sie auch in den Downloads / "A" wie "Abfall" / Müllabfuhrkalender 2023 (bitte anklicken)
Die Richtlinien zur Förderung wie auch den Förderantrag finden Sie in den DOWNLOADS!
(Bitte anklicken)
Derzeit sind österreichweit 70 Lehrstellen für den Lehrberuf Steuerassistenz im Finanzamt Österreich ausgeschrieben. Auch an allen Standorten im Bundesland Kärnten werden Lehrlinge aufgenommen. Die Ausschreibungsfrist endet spätestens 30.06.2023. Genaue Informationen entnehmen sie bitte hier (bitte anklicken).
Am 01.02.2023, ab 09:00 Uhr, hält Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz in der Stadtgemeinde Hermagor einen Sprechtag ab für die Bezirke Hermagor, Spittal und Villach bzw. Villach-Land. Eine Anmeldung ist unbedingt erforderlich! Nähere Infos zur Volksanwaltschaft finden Sie hier (bitte anklicken)
zu finden auf der Elektronischen Amtstafel der Gemeinde Wernberg bzw. auch hier (bitte jeweils anklicken)
Die Stadt-Umland Regionalkooperation Villach besteht aus 19 Umland-Gemeinden und der Stadt Villach - mit jeweils 2 Mitglieder pro Gemeinde und sieht sich als Plattform zum Austausch und Netzwerken sowie Denkraum für gemeinsame gemeindeübergreifende Projekte. Projektentwicklung, -koordination und -umsetzung zählen zu den Hauptaufgaben - auch mit finanziellen Mitteln aus anderen Förderungen.
Die LAG (Lokale Arbeitsgruppe) besteht derzeit aus 15 Mitgliedsgemeinden der Region Villach Umland (öffentlicher Sektor) sowie aus Vertretern aus dem privaten Sektor und ermöglicht LEADER-Fördermittel für Projekte in der Region. Die Projektauswahl erfolgt durch ein Gremium. Die LAG (Lokale Aktionsgruppe) sieht sich als Schnittstelle für Ideen aus der Region, als Kooperationsplattform, bringt Anregungen für Projekte und unterstützt Projektträger/innen bei der Abwicklung (Antragstellung, Abrechnung, etc.) von LEADER-Projekten.
Laut Kundmachung der BH Villach-Land vom 10.08.2022 wird die Verordnung mit sofortiger Wirkung aufgehoben (bitte hier klicken!)
Verordnung des Gemeinderates Wernberg vom 13.07.2022, Zl. 000-902-2/2022, mit der der 1. Nachtragsvoranschlag für das Haushaltsjahr 2022 erlassen wird.
Aufgrund von Personalproblemen des Taxiunternehmens Roswitha in Wernberg kann derzeit nur mehr der Tagesbedarf von Montag bis Freitag, von 06:00 Uhr bis 18:00 Uhr, gedeckt werden. Schüler- und Behindertentransporte sind davon ausgenommen.
Am 02.07. und 03.07.2022 wird anlässlich des Feuerwehrfestes Damtschach der Betrieb auch wochenends aufrecht bleiben.
Das Taxiunternehmen sucht dringend Personal (Taxifahrer). Wer Interesse hat, soll sich bitte unter: 0664-4319342 oder per Mail an: taxi.roswitha@aon.at melden.
Wir bitten um Verständnis!
Achtung: neue Standorte!
Damtschach:
Parkplatz vor dem Friedhof Damtschach
Föderlach:
Kreuzung Föderlacher Weg - Dorfplatzstraße / Parkplatz
Wernberg:
Lichtweg / Wirtschaftshof außen
Liebe Wernbergerinnen, liebe Wernberger!
Ab 1. Oktober 2021 ändern sich unsere
Zeiten für den Parteienverkehr (PDF).
Persönliche Gespräche sind nachmittags nach erfolgter Terminvereinbarung weiterhin möglich.
Details entnehmen Sie bitte dem Anhang.
(für größere Darstellung bitte anklicken!)
Die Veröffentlichung der Müllabfuhrtermine erfolgt jeweils in der Dezember-Ausgabe unseres Mitteilungs-blattes ("Gemeindezeitung").
Gerne stellen wir Ihnen nachstehend die Abfuhrtermine zusätzlich zum Download bereit:
(bitte anklicken)
Liebe Wernberginnen, liebe Wernberger,
bei der Beantragung des Heizkostenzuschusses ist folgendes zu beachten:
Mitzubringen sind:
Kontakt und Info:
Gemeindeamt Wernberg
Nina Warmuth (EG rechts)
Tel.: 04252 / 3000-21
Mail: nina.warmuth@ktn.gde.at
Verordnung des Gemeinderates Wernberg vom 27.09.2021, Zl. 000-902-2/2021, mit der der
1. Nachtragsvoranschlag für das Haushaltsjahr 2021 erlassen wird.
zu finden auf der Elektronischen Amtstafel der Gemeinde Wernberg bzw. auch unter "Kundmachungen" (für Details bitte jeweils anklicken)
tab - Technische Assistenz und Beratungsstelle für Schwerhörige
Sprechtage Bezirk Villach-Land:
Wann: jeder 4. Dienstag im Monat, 09.00-11.00 Uhr
WO: ÖGK Österreichische Gesundheitskasse
Zeidler-von-Görz-Straße 36 / 1. Stock / Raum 1.22
Informationsmaterial (bitte anklicken):
Seit 18.04.2020 sind alle Team-Österreich-Tafeln in Kärnten wieder geöffnet.
Wer ein Lebensmittelpaket braucht und bezugsberechtigt ist, kann dies entweder per E-Mail an die Bezirkskoordinatorin Sigrid Rath sigrid.rath(at)k.roteskreuz.at oder telefonisch im Sekretariat der Bezirksstelle unter der Telefonnummer 050 9144-1221 jeweils bis Freitag 12:00 Uhr vorbestellen.
Die Mitarbeiter*innen der Team Österreich Tafel der Bezirksstelle Villach bereiten die Pakete gemäß den angegebenen Haushaltsgrößen vor.
Mit Unterstützung des Vereins „together“ bzw. der Stadt Villach werden die Pakete dann am Samstag ab den Nachmittagsstunden an die Klient*innen ausgeliefert.
Die Lebensmittel und die Zustellung sind KOSTENLOS!
Weiterführende Infos finden Sie HIER (bitte anklicken).
Sie sind auf der Suche nach sozialen Unterstützungsmöglichkeiten in Kärnten?
Die WOHIN Soziallotsen sind eine Anlaufstelle für Ratsuchende.
FOLDER: "Wenn Sie nicht wissen wohin" (PDF)
Kontakt:
WOHIN - Die Kärntner Soziallotsen
Spitalgasse 4
9020 Klagenfurt
Mail: info@wohin.at
Web www.wohin.or.at
Hotline 0800 999 117
Mo-Fr 08.00-13.00 Uhr und
Mo, Mi und Fr. 17.30-19.30 Uhr
Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen
Kontakt:
SVS Landesstelle Kärnten
Bahnhofstraße 67, 9020 Klagenfurt
Tel.: 050 / 508 96 863
08.11.2021
Hundehalteverordnung (PDF)
Inkrafttreten: jährlich am 15.11.
Außerkrafttreten: mit 31.07 des darauffolgenden Jahres.
Liebe Wernbergerinnen, liebe Wernberger!
Wie Sie vielleicht den Medien entnehmen konnten ist Europa am Freitag, den 8. Jänner 2021 knapp einem „Blackout“, d.i. ein kompletter Zusammenbruch des Stromversorgungsnetzes entgangen. Durch die Einhaltung eines Notfallprotokolls ist es gelungen, einen tagelangen Stromausfall zu verhindern.
Seit längerem befassen auch wir uns als Gemeinde intensiv mit dem Thema eines kärnten-, österreich-, vielleicht auch europaweitem Stromausfalles. Dazu wurden durch einen Experten ein Notfall-Energieversorgungskonzept bzw. ein alternatives Energieversorgungskonzept ausgearbeitet.
Schwerpunkt ist die Aufrechterhaltung der notwendigen Infrastruktur, wie Wasserversorgung und Abwasserentsorgung sowie die provisorische Stromversorgung der öffentlichen Gebäude.
Bis zur Realisierung aller dafür notwendigen Maßnahmen wird die Gemeinde Wernberg rund € 375.000,-- investieren, um für einen 72stündigen Stromausfall gerüstet zu sein.
Nähere Details entnehmen Sie bitte beigefügtem Konzept (bitte die nebenstehenden Bilder anklicken!).
Wir sorgen für den Notfall vor und hoffen, dass ein derartiges Blackout uns nicht treffen wird.
Ihr
Franz Zwölbar
(Bürgermeister)
Eine Information des Entminungsdienstes aufgrund der in letzer Zeit gehäuften Fälle im Bereich der Auffindung von explosiven Kriegsrelikten durch Privatpersonen (für größere Darstellung bitte anklicken!)
Ein Defibrillator kann im Ernstfall Leben retten!
An folgenden Standorten finden Sie in Wernberg rund um die Uhr frei zugängliche Defibrillatoren:
Alle Defibrillatoren sind frei zugänglich, rund um die Uhr einsatzbereit und einfach zu bedienen.
Im Notfall:
Alamieren Sie bitte den Rettungsdienst und versuchen Sie bei Verdacht eines Herzstillstandes den nächstgelegenen Defi-Standort zu erreichen, um so die Überlebenschancen des Betroffenen massiv zu erhöhen.
Die offene Runde Walking-Begeisterter trifft sich wieder zweimal wöchentlich und freut sich über rege Teilnahme. Weitere Infos finden Sie HIER (bitte anklicken).
Aufgrund einer Gesetzesänderung kommt es ab 01. Jänner 2018 zu Änderungen bei Nacht- und Wochenenddiensten. Details finden Sie HIER (bitte anklicken).
Das von den Mitgliedsgemeinden des Abwasserverbandes Wörthersee West mit 01.10.2017 verordnete Gebühren-/Verrechnungsmodell finden Sie HIER (bitte anklicken)
Weniger Vorschriften, leichtere Antragstellung, höhere Einkommensgrenzen, niedrigere Zinsen, neue Fördervarianten: das völlig neu geschriebene Wohnbauförderungsgesetz des Landes Kärnten, das am 1. Jänner 2018 in Kraft tritt, eröffnet den Häuslbauern viele neue Möglichkeiten und entlastet die Mieter.
Übergeordnetes Ziel ist die Schaffung von leistbarem Wohnraum für alle Kärntnerinnen und Kärntner.Detaillierte Auskünfte gibt die Abteilung 2 - Finanzen, Beteiligungen und Wohnbau in der Kärntner Landesregierung (www.wohnbau.ktn.gv.at)
*** Wohnbauförderung *** Förderungen für Häuslbauer *** Wohnbeihilfe ***
Die Verwaltungsgemeinschaft Villach weist darauf hin, das das Konto bei der Austrian Anadi in absehbarer Zeit geschlossen wird.
Um unnötige Fehlüberweisungen hinsichtlich der Grundsteuer zu vermeiden und damit verbundene Spesen für die Abgabepflichtigen zu verhinden, wird ersucht, Grundsteuereinzahlungen NUR mehr auf das neue Konto bei der BKS Bank durchzuführen.
Verwaltungsgemeinschaft Villach
Sitz. Bezirkshauptmannschaft Villach
Meister-Friedrich-Straße 4, 9500
Tel.: 05 0536 / 61 232
elisabeth.drolle@vg-vi.gde.at
Die Problematik der ungehemmten Katzenvermehrung hat in der jüngsten Vergangenheit rasant zugenommen und bereitet zahlreiche Schwierigkeiten.
Eine einzige, nicht kastrierte Katze kann in 5 Jahren rund 12.000 Nachkommen produzieren. Diese Fähigkeit zur lawinenartigen Vermehrung gelingt durch eine außerordentlich hohe Fruchtbarkeit dieser Tierart. Etwa ab dem 7. Lebensmonat wirft eine Katze bis zu 3mal pro Jahr ca. 4 Katzenwelpen. Laufende Würfe erfolgen bis zu ihrem natürlichen Lebensende mit bis zu 20 Jahren. Nicht an Menschen gewöhnte Katzen lassen sich von Menschen nicht berühren und bekommen ebensolche scheuen Nachkommen.
Aus diesem Grund gilt in Österreich eine Kastrationspflicht von Katzen mit regelmäßigem Zugang ins Freie. Ausgenommen sind NUR gemeldete Katzenzuchten.
Bei einer Katzenkastration werden die Eierstöcke bzw. die Hoden entfernt. Die Tiere werden insgesamt gesünder, schöner und erreichen ein höheres Lebensalter. Die Lust, Schadnager zu bekämpfen, bleibt jedoch erhalten.
Argumente für die Kastration von Katzen:
• Keine lawinenartige Nachkommenschaft
• Keine Verantwortung für diese Nachkommen
• Keine Verantwortung für die Gewöhnung der Katzenwelpen an den Menschen
• Größere Widerstandskraft kastrierter Tiere
• deutlich höhere Lebenserwartung kastrierter Tiere
• Keine Probleme durch scheue Streunertiere
• Keine Belästigung von Menschen durch Kot, Harn, Lärm und den Anblick kranker Tiere
• Verringertes Erkrankungsrisiko von Menschen durch von Katzen übertragbaren Krankheiten
• Verringertes Erkrankungsrisiko von Nutztieren durch von Katzen übertragbaren Krankheiten
• Verringerte Ausbreitung von Katzenkrankheiten
• Verringerte negative Auswirkungen auf das Ökosystem
• Nur zahme, gesunde und damit ästhetische Katzen sind eine Zier für Haus und Hof
Übernehmen Sie Verantwortung, lassen Sie Ihre Katzen kastrieren und melden Sie herrenlose streunende Tiere im Gemeindeamt (Tel.: 04252 / 3000)!
HIER finden Sie die Datei zum Download als PDF
In der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Wernberg am 06.12.2012 wurde einhellig die Erhöhung des "Mobilitätsschecks für Studierende" von bisher € 100,--/Jahr auf € 150,--/Jahr (ab dem Studienjahr 2012/2013) beschlossen:
Eine Antragstellung ist unter Beachtung folgender Kriterien möglich:
· Der Antrag ist beim Gemeindeamt Wernberg schriftlich oder in elektronischer Form unter: wernberg.rechnungen@ktn.gde.at einzubringen.
· Die Auszahlung erfolgt für das abgelaufene Studienjahr nach Prüfung der vorgelegten Unterlagen.
· Als Nachweise sind bei Antragstellung eine Bestätigung über ein erfolgreich abgelegtes Studienjahr (nicht Inskriptionsbestätigung) sowie ein Lichtbildausweis vorzulegen (der Hauptwohnsitz kann, sollte eine aktuelle Meldebestätigung nicht vorgelegt werden, durch Einsichtnahme im ZMR abgefragt werden).
· Der Zuschuss wird max. bis zum Erreichen des 27. Lebensjahres (im abgelaufenen Studienjahr) gewährt.
· Der Hauptwohnsitz in Wernberg darf während des abgelaufenen Studienjahres nicht abgemeldet worden sein.
· Der Studienort muss außerhalb des Bundeslandes Kärnten liegen.