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Gemeinde Wernberg - Bezirk Villach-Land

Gemeinde Wernberg
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Aktuelle Landes-Volksbegehren

Für weitere Informationen bitte anklicken - Auflistung ohne Gewähr auf Vollständigkeit

Aktuelle Bundes-Volksbegehren

Stadien eines Volksbegehrens

Volksbegehren durchlaufen von der Eintragung bis zur Behandlung im Nationalrat verschiedene Stadien:

1) Anmeldung und Registrierung des Volksbegehrens

2) Sammlung von Unterstützungserklärungen (= "Einleitungsverfahren")
    Nur wenn mindenstens 8.401 Unterschriften erreicht sind, kann der nächste Schritt folgen:

3) Antrag auf Einleitung eines Volksbegehren, wird dem Antrag stattgegeben:
    Festsetzung des Zeitraumes zur Unterzeichnung (Eintragungszeitraum = acht Tage)

4) Sammlung von Unterschriften ("Eintragungsverfahren")
    werden insgesamt mindestens 100.000 Unterschriften erreicht (die Unterstützungserklärungen
    - siehe Punkt 2. - zählen mit!), muss das Volksbegehren im Nationalrat behandelt werden.

Detailliertere Informationen finden Sie HIER (bitte anklicken)!

Wie kann ich ein Volksbegehren unterzeichnen?

Es gibt zwei Möglichkeiten zur Unterstützung bzw. Unterzeichnung eines Volksbegehrens:

  • Persönlich:
    bei jedem beliebigem Gemeindeamt in Österreich, unabhängig von Ihrem Hauptwohnsitz

Volksbegehren: Einleitungsverfahren (Unterstützungsphase)

Für folgende Volksbegehren können derzeit Unterstützungserklärungen abgegeben werden.

Wird für eines dieser Volksbegehren  nach Erreichung der erforderlichen 8.401 Unterschriften ein Einleitungsantrag gestellt, zählen die abgegebenen Unterstützungserklärungen bereits mit - eine neuerliche Unterschrift ist NICHT möglich!


Volksbegehren: Eintragungsverfahren


(mindestens 100.000 Unterschriften inklusive der erfolgten Unterstützungserklärungen)

Eintragungszeitraum I: 17.-24.04.2023

23.12.2022

Verlautbarung (PDF) über das Eintragungsverfahren für die Volksbegehren mit den Kurzbezeichnungen

03.02.2023

Verlautbarung_1 (PDF) über das Eintragungsverfahren für die Volksbegehren mit den Kurzbezeichnungen

 

 

Verlautbarung_2 (PDF) über das Eintragungsverfahren für das Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung

 

 

Eintragungszeitraum für die oben genannten Volksbegehren (Gemeindeamt Wernberg, EG)

TagDatumUhrzeit
Montag17.04.202308.00-16.00 Uhr
Dienstag18.04.202308.00-16.00 Uhr
Mittwoch19.04.202308.00-20.00 Uhr
Donnerstag20.04.202308.00-16.00 Uhr
Freitag21.04.202308.00-16.00 Uhr
Samstag22.04.2023GESCHLOSSEN
Sonntag23.04.2023GESCHLOSSEN
Montag24.04.202308.00-16.00 Uhr

 

(für größere Darstellung bitte anklicken)

2023-04-24__Verlautbarung__01__ECHTE-Demokratie.jpg
(JPG) Verlautb.23.12.2022
2023-04-24__Verlautbarung__02__5_Volksbegehren.jpg
(JPG) Verlautb.1 - 03.02.2023
2023-04-24__Verlautbarung__03__Nehammer.jpg
(JPG) Verlautb.2 - 03.02.2023

Eintragungszeitraum II: 19.-26.06.2023

 

03.02.2023

Verlautbarung (PDF) über das Eintragungsverfahren für die Volksbegehren mit den Kurzbezeichnungen

 

01.03.2023

Verlautbarung (PDF) über das Eintragungsverfahren für die Volksbegehren mit den Kurzbezeichnungen

 

Eintragungszeitraum für die oben genannten Volksbegehren (Gemeindeamt Wernberg, EG)

TagDatumUhrzeit
Montag19.06.202308.00-16.00 Uhr
Dienstag20.06.202308.00-16.00 Uhr
Mittwoch21.06.202308.00-20.00 Uhr
Donnerstag22.06.202308.00-16.00 Uhr
Freitag23.06.202308.00-16.00 Uhr
Samstag24.06.2023GESCHLOSSEN
Sonntag25.06.2023GESCHLOSSEN
Montag26.06.202308.00-16.00 Uhr

 

 

(für größere Darstellung bitte anklicken)

2023-06-26__Verlautbarung__01_.jpg
(JPG) Verlautb.3 - 03.02.2023
2023-06-26__Verlautbarung__02_.jpg
(JPG) Verlautb. 01.03.2023