Für weitere Informationen bitte anklicken - Auflistung ohne Gewähr auf Vollständigkeit
Volksbegehren durchlaufen von der Eintragung bis zur Behandlung im Nationalrat verschiedene Stadien:
1) Anmeldung und Registrierung des Volksbegehrens
2) Sammlung von Unterstützungserklärungen (= "Einleitungsverfahren")
Nur wenn mindenstens 8.401 Unterschriften erreicht sind, kann der nächste Schritt folgen:
3) Antrag auf Einleitung eines Volksbegehren, wird dem Antrag stattgegeben:
Festsetzung des Zeitraumes zur Unterzeichnung (Eintragungszeitraum = acht Tage)
4) Sammlung von Unterschriften ("Eintragungsverfahren")
werden insgesamt mindestens 100.000 Unterschriften erreicht (die Unterstützungserklärungen
- siehe Punkt 2. - zählen mit!), muss das Volksbegehren im Nationalrat behandelt werden.
Detailliertere Informationen finden Sie HIER (bitte anklicken)!
Es gibt zwei Möglichkeiten zur Unterstützung bzw. Unterzeichnung eines Volksbegehrens:
Für folgende Volksbegehren können derzeit Unterstützungserklärungen abgegeben werden.
Wird für eines dieser Volksbegehren nach Erreichung der erforderlichen 8.401 Unterschriften ein Einleitungsantrag gestellt, zählen die abgegebenen Unterstützungserklärungen bereits mit - eine neuerliche Unterschrift ist NICHT möglich!
(mindestens 100.000 Unterschriften inklusive der erfolgten Unterstützungserklärungen)