Schnellmenü/Inhaltsüberblick
Ab wann und wo können Sie die Ausstellung Ihrer Wahlkarte beantragen?
Bis zu welchem Zeitpunkt kann die Ausstellung einer Wahlkarte beantragt werden?
Schriftlich
Informationsblatt NX501 - Beantragung Wahlkarte
Informationsblatt NX202 - Ausstellung Wahlkarten
Mündlich (nicht telefonisch):
Wie kann ich eine Wahlkarte beantragen, was wird für die Antragstellung benötigt?
Mündliche Antragstellung - persönlich am Gemeindeamt:
Schriftliche Antragstellung - per Mail, Brief:
Schriftliche Antragstellung - mit personalisierter ANTRAGSKARTE der amtlichen Wahlnformation:
ACHTUNG - die Zustellung der "amtlichen Wahlinformation" an alle Haushalte
erfolgt voraussichtlich ab 02. September 2024!
Schriftliche Antragstellung - ONLINE über www.wahlkartenantrag.at:
Wahlkarten deren Ausstellung mit ID-Austria beantragt wurden, werden als Standard-Sendung
("nicht eingeschrieben") versendet, alle andere Antragsarten bedingen zwingend eine Versendung
als EINGESCHRIEBENE Briefsendung.
Auf Wunsch des Antragstellers können mit ID-Austria beantragte Wahlkarten jedoch ebenso eingeschrieben versendet werden.
Beachten Sie bitte, dass jeder Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte UNBEDINGT eine Begründung
(z.B. Ortsabwesenheit, Aufenthalts im Ausland, Gesundheitliche Gründe etc.) enthalten MUSS. OHNE Angabe eines Grundes kann keine Ausstellung einer Wahlkarte erfolgen!
Wahlkarten FÜR DRITTE (Ehepartner, Eltern, pflegebedürftige Angehörige etc.):
ZWINGEND vorzulegen sind
Beides muss vom Antragsteller UNTERSCHRIEBEN sein!
Ab welchem Zeitpunkt wird die Wahlkarte erhältlich sein?
Kundmachung (PDF)
vom 06.08.2024
Verfügungen der Gemeindewahlbehörde
Kundmachung (PDF)
vom 29.07.2024
Auflegung des Wählerverzeichnisses und das Berichtigungsverfahren
Kundmachung (PDF)
vom 24.07.2024
Zusammensetzung Gemeindewahlbehörde, Sprengelwahlbehörden und Besondere Wahlbehörde
Kundmachung (PDF)
vom 03.07.2024
Ausschreibung der Wahl zum Nationalrat