Die Digitale Vignette ist nicht an das Fahrzeug, sondern an das Kennzeichen gebunden. In folgenden Fällen muss bei einem Kennzeichenwechsel nach Gültigkeitsbeginn der Digitalen Vignette keine neue erworben werden, sondern die Digitale Vignette kann auf ein der Zulassungsbesitzerin/dem Zulassungsbesitzer neu zugewiesenes Kennzeichen umregistriert werden:
Es werden von der ASFINAG 18 Euro Aufwandsersatz für die Umregistrierung eingehoben. Der Aufwandsersatz wird jedoch in folgenden Fällen rückerstattet:
Die Umregistrierung auf das neue Kennzeichen muss vor der nächsten Benützung der Autobahnen und Schnellstraßen mit dem neuen Kennzeichen erfolgen.
Vor Beginn der Gültigkeit der Digitalen Vignette sind Änderungen des Kennzeichens kostenlos möglich.
Für sämtliche Änderungen des Kennzeichens ist eine Registrierung im ASFINAG-Kundenkonto notwendig.
Diese Regelungen gelten für alle Personen, die in Österreich am Straßenverkehr teilnehmen.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie