Alle seit 1. Oktober 2019 neu ausgegebenen e-cards verfügen über keine Bürgerkartenfunktion mehr.
Die kartenbasierte Bürgerkarte ist die rechtsgültige elektronische Unterschrift im Internet. Sie ist der handgeschriebenen Unterschrift gleichgestellt. Damit können Dokumente oder Rechnungen digital unterschrieben werden.
Aktivierung und Verwendung der kartenbasierten Bürgerkarte sind kostenlos. Es wird lediglich ein Chipkarten-Lesegerät für Ihren Computer benötigt. Damit erlaubt die kartenbasierte Bürgerkarte einen komfortablen Einstieg in zahlreiche Internetdienste von Verwaltung und Wirtschaft, z.B.:
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen