Die Bürgerkartenfunktion ist in zwei Formen verfügbar:
Alle seit 1. Oktober 2019 neu ausgegebenen e-cards verfügen über keine Bürgerkartenfunktion mehr.
Beide Formen der Bürgerkarte können als rechtsgültige Unterschrift im Internet verwendet werden, sie sind der handgeschriebenen Unterschrift gleichgestellt. Damit können Dokumente oder Rechnungen digital signiert werden.
Unabhängig von der Form der Bürgerkarte bietet diese zahlreiche Vorteile:
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