Hier finden sich die Ergebnisse der Tiroler Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen am 27. Februar 2022.
Am 27. Februar 2022 fanden in allen Gemeinden Tirols mit Ausnahme der Landeshauptstadt Innsbruck und den Gemeinden Matrei am Brenner, Mühlbachl und Pfons (Gemeindevereinigung) sowie der Gemeinde Wängle die allgemeinen Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen statt.
Als Stichtag dieser Wahlen wurde der 15. Dezember 2021 bestimmt.
Bekam keine Kandidatin/kein Kandidat bei einer Bürgermeisterdirektwahl im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit, kommt es am 13. März 2022 zu einer Stichwahl.
Die Auflegung der Wählerverzeichnisse war von der Gemeinde spätestens bis zum 3. Jänner 2022 kundzumachen. Der Einsichtszeitraum erstreckte sich von 4. Jänner bis 11. Jänner 2022.
Weitere Informationen zu Gemeinderatswahlen und Bürgermeisterwahlen finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Wahlberechtigt waren alle Personen, die
Die Wählerin/der Wähler konnte ihr/sein Wahlrecht
Jede/jeder Wahlberechtigte hattte ihr/sein Wahlrecht grundsätzlich im Wahllokal jenes Wahlsprengels auszuüben, in dessen Wählerverzeichnis sie/er eingetragen war (je nach Hauptwohnsitz am Stichtag).
Gründe für den Anspruch auf Ausübung des Wahlrechtes vor der Sonderwahlbehörde sind Alters-, Krankheits- oder ähnlichen Gründe. Der entsprechende Antrag war spätestens am 25. Februar 2022, 14.00 Uhr, schriftlich oder mündlich bei der Bürgermeisterin/beim Bürgermeister zu stellen.
Wer am Wahltag voraussichtlich verhindert war, vor der zuständigen Wahlbehörde zu wählen, hatte darüber hinaus Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese konnte – unbedingt mit Begründung – vom Tag der Wahlausschreibung an bei der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister beantragt werden. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründen, sonstige Gründe wie Urlaub sein.
Die Beantragung einer Wahlkarte für die Tiroler Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen war auf folgende Arten möglich:
Die Wählerin/der Wähler musste die verschlossene Wahlkarte so rechtzeitig an die Gemeinde postalisch übermitteln, dass diese dort bis spätestens am 25. Februar 2022 einlangte.
Die Wahlkarte konnte auch entweder von der Wählerin/vom Wähler selbst oder von einer Botin/einem Boten während der Amtsstunden, spätestens jedoch am 25. Februar 2022, bis 14.00 Uhr, bei der Gemeinde abgegeben werden.
Am Wahltag (27. Februar 2022) konnte die (ausgefüllte und verschlossene) Wahlkarte (Briefwahl) entweder von der Wählerin/vom Wähler selbst oder von einer Botin/einem Boten während der Wahlzeit im Wahllokal jener Wahlbehörde abgegeben werden, in deren Wählerverzeichnis die Wählerin/der Wähler eingetragen war.
Persönliches Wählen von Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwählern im Wahllokal war nicht möglich.
Ausführliche Informationen zu Wahlgrundsätzen, Wahlkarte, Briefwahl und Stimmabgabe finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
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