Hier finden sich die Ergebnisse der Nationalratswahl vom 29. September 2019.
Wählerinnen/Wähler müssen sich vor der Wahlhandlung identifizieren. Sie müssen daher einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein, Studierendenausweis etc.) mitnehmen.
In der "Amtlichen Wahlinformation", die Wahlberechtigten in Gemeinden mit mehr als 1.000 Einwohnerinnen/Einwohnern vor der Wahl zugeschickt werden muss, ist u.a. das für jede Wahlberechtigte/jeden Wahlberechtigten zuständige Wahllokal angeführt. Die "Amtliche Wahlinformation" ist keine Wahlkarte und gilt nicht als Ausweis. Sie muss bei der Wahl auch nicht vorgelegt werden. Es wird jedoch empfohlen, sie zur Wahl mitzunehmen, da dies den Ablauf vereinfacht.
Wer eine Wahlkarte beantragt hat, benötigt diese, um seine Stimme abgeben zu können. Bei der Stimmabgabe in einem Wahllokal, auch im "eigenen" Wahllokal, muss die Wahlkarte daher unbedingt mitgenommen werden!
Weitere Informationen zur Nationalratswahl 2019 und zum Wählen mit Wahlkarte finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Nationalrats-Wahlordnung 1992 (NRWO)
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