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Allgemeines – Landtagswahl in Kärnten am 4. März 2018

Am Sonntag, dem 4. März 2018, wurden die 36 Abgeordneten des Kärntner Landtags neu gewählt. Die Gesetzgebungsperiode des Kärntner Landtags beträgt fünf Jahre, d.h. der Landtag wird für diese Dauer gewählt. Davor fand die letzte Landtagswahl in Kärnten (als vorgezogene Wahl) am 3. März 2013 statt.

Die Abgeordneten des Kärntner Landtags werden in vier Wahlkreisen gewählt. Sie werden durch die Parteien nominiert. Um in den Landtag einzuziehen, benötigt eine Partei mindestens fünf Prozent der landesweit abgegebenen gültigen Stimmen.

Vorwahltag

Wahlberechtigte konnten ihre Stimme auch schon vor dem Wahltag abgeben, nämlich am Freitag, dem 23. Februar 2018 ("Vorwahlfreitag"). An diesem Tag musste in jeder Kärntner Gemeinde zumindest ein Wahllokal mindestens zwei Stunden lang und jedenfalls zwischen 18 und 19 Uhr geöffnet sein. Die am Vorwahlfreitag abgegebenen Stimmen werden von der Wahlbehörde sicher verwahrt und am Wahltag, 4. März 2018, mit ausgezählt.

Weiterführende Links

Landtagswahl 2018 (Amt der Kärntner Landesregierung)

Rechtsgrundlagen

Kärntner Landtagswahlordnung (K-LTWO)

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2020

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion