Hier finden sich die Ergebnisse der Gemeinderatswahlen in der Steiermark vom 28. Juni 2020. Weitere Informationen zum neuen Wahltermin finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Wahlberechtigt zum Gemeinderat waren alle Personen, die
Da der ursprüngliche Wahltag am 22. März 2020 nur verschoben wurde, blieb die Anzahl der wahlberechtigten Personen gleich.
Die österreichische Staatsbürgerschaft ist bei Gemeinderatswahlen in der Steiermark keine Voraussetzung für die Wahlberechtigung. Die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaats (Unionsbürgerschaft) ist ausreichend, wenn der Hauptwohnsitz in der Steiermark liegt. EU-Bürgerinnen/EU-Bürger müssen, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen, für die Teilnahme an der Gemeinderatswahl keinen gesonderten Antrag auf Eintragung in die Wählerevidenz stellen.
An den Gemeinderatswahlen in der Steiermark dürfen nur Personen teilnehmen, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis der Gemeinde enthalten sind.
Gemeindewahlordnung 2009 (GWO)
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