Hier findet sich das Ergebnis der Bundespräsidentenwahl am 9. Oktober 2022.
Grundsätzlich muss jede wahlberechtigte Person, wenn sie wählen möchte, in dem ihr zugeteilten Wahllokal wählen. Wer jedoch voraussichtlich verhindert ist und am Wahltag nicht dort wählen kann, hat Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese muss mit Begründung bei der Gemeinde, von der die Person in das Wählerverzeichnis eingetragen wurde (in der Regel die Hauptwohnsitzgemeinde) beantragt werden. Wahlkartenanträge sind schriftlich (auch online) oder mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein. Der Antrag, eine Wahlkarte auszustellen, kann ab dem Tag der Wahlausschreibung gestellt werden.
Wer eine Wahlkarte beantragt, hat folgende Möglichkeiten zu wählen:
Bei postalischem Versand der Wahlkarte trägt die Kosten für das Porto immer der Bund, unabhängig davon, ob die Wahlkarte im Inland oder im Ausland aufgegeben wird.
Wer eine Wahlkarte beantragt hat, benötigt diese, um seine Stimme abgeben zu können. Bei der Stimmabgabe in einem Wahllokal, auch im "eigenen" Wahllokal, muss die Wahlkarte daher unbedingt mitgenommen werden!
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