Hier findet sich das Ergebnis der Bundespräsidentenwahl am 9. Oktober 2022.
Bei der Bundespräsidentenwahl 2022 sind alle Personen aktiv wahlberechtigt, d.h. zur Stimmabgabe berechtigt, die
Ob diese Voraussetzungen vorlagen, wird – abgesehen vom Wahlalter – nach dem Stichtag beurteilt. Stichtag war der 9. August 2022.
Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher waren wahlberechtigt, wenn sie
Um in die Wählerevidenz eingetragen zu werden müssen Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher einen Antrag stellen. Denn da eine Stimmabgabe im Ausland nur mittels Briefwahl möglich ist, benötigen diese immer eine Wahlkarte, um im Ausland wählen zu können. Die Wahlkarte muss bei der Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis sie eingetragen sind, beantragt werden.
Österreichische Staatsbürgerinnen/österreichische Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich werden automatisch (ohne einen Antrag zu stellen) in der Wählerevidenz ihrer Heimatgemeinde geführt. In weiterer Folge werden sie daher auch automatisch in das für die Bundespräsidentenwahl erstellte Wählerverzeichnis aufgenommen.
Andere EU-Bürgerinnen/andere EU-Bürger ohne österreichische Staatsbürgerschaft und Personen aus Drittstaaten ohne österreichische Staatsbürgerschaft sind bei Bundespräsidentenwahlen nicht wahlberechtigt.
Weitere Informationen zur Bundespräsidentenwahl 2022 finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres