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Vorzugsstimmenvergabe – Landtagswahl in Kärnten am 4. März 2018

Bei der Landtagswahl in Kärnten am 4. März 2018 (bzw. am Vorwahltag, 23. Februar 2018) konnte jede wahlberechtigte Person neben einer Stimme für eine Partei auch Vorzugsstimmen vergeben. Eine Vorzugsstimme bringt zum Ausdruck, dass die Vergabe eines Mandats an die gewählte Person besonders gewünscht wird.

Es können für höchstens drei Bewerberinnen/Bewerber der gewählten Partei Vorzugsstimmen abgegeben werden.

Neu

Bei der Landtagswahl 2018 waren erstmals die Namen der Kandidatinnen/der Kandidaten auf dem amtlichen Stimmzettel angeführt. D.h. die Wählerin/der Wähler musste nicht mehr Namen eintragen, wenn sie/er Vorzugsstimmen vergeben wollte. Stattdessen konnten die jeweiligen Namen auf dem Stimmzettel angekreuzt werden.

Vorzugsstimmen können gültig nur an Kandidatinnen/Kandidaten der Partei vergeben werden, die gewählt wird. D.h. die Kreuze (oder jede andere eindeutige Kennzeichnung) sollten unbedingt in der gleichen Spalte gemacht werden.

Es gilt der Grundsatz, dass die Parteistimme die Vorzugsstimme "schlägt". Wird eine Vorzugsstimme für eine Person vergeben, die nicht der angekreuzten Partei am Wahlzettel angehört, so ist die Vorzugsstimme ungültig; die Stimme wird ausschließlich für die angekreuzte Partei gezählt.

Weiterführende Links

Landtagswahl 2018 (Amt der Kärntner Landesregierung)

Rechtsgrundlagen

Kärntner Landtagswahlordnung (K-LTWO)

Letzte Aktualisierung: 5. März 2018