Hier finden sich die Ergebnisse der Nationalratswahl vom 15. Oktober 2017.
Aktiv wahlberechtigt bei der Nationalratswahl 2017, d.h. zur Stimmabgabe berechtigt, waren
Ob diese Voraussetzungen vorliegen, wird – abgesehen vom Wahlalter – nach dem Stichtag beurteilt. Der Stichtag für die Nationalratswahl 2017 war der 25. Juli 2017.
Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher waren wahlberechtigt, wenn sie
Um in die Wählerevidenz eingetragen zu werden, muss ein Antrag gestellt werden. Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher, die im Ausland wählen, benötigen für die Stimmabgabe – da nur die Briefwahl möglich ist – immer eine Wahlkarte. Diese muss bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz sie eingetragen sind, beantragt werden.
Österreichische Staatsbürgerinnen/österreichische Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich werden automatisch in der Wählerevidenz ihrer Heimatgemeinde geführt. In Folge werden sie auch automatisch in das für die Nationalratswahl erstellte Wählerverzeichnis aufgenommen.
Andere EU-Bürgerinnen/andere EU-Bürger ohne österreichische Staatsbürgerschaft und Personen aus Drittstaaten ohne österreichische Staatsbürgerschaft sind bei Nationalratswahlen nicht wahlberechtigt.
Ausführliche Informationen zum Thema "Auslandsösterreicher – Nationalratswahl 2017" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
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