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Vorzugsstimmenvergabe

Hinweis

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat entschieden, dass die Bezirksvertretungswahl 2015 im 2. Wiener Gemeindebezirk wiederholt werden muss. Der Termin für die Wiederholungswahl war Sonntag, der 18. September 2016. Nähere Informationen zur Wiederholung der Bezirksvertretungswahl 2015 im 2. Wiener Gemeindebezirk finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Hier findet sich das Endergebnis der Wiederholung der Bezirksvertretungswahl 2015 im 2. Wiener Gemeindebezirk.

Wer seine Stimme bei der Wiederholung der Bezirksvertretungswahl 2015 im 2. Wiener Gemeindebezirk am 18. September 2016 abgegeben hat, konnte nicht nur eine Partei wählen, sondern auch eine Vorzugsstimme für eine Kandidatin/einen Kandidaten dieser Partei vergeben.

Achtung

Eine Vorzugsstimme ist nur gültig, wenn sie einer Person gegeben wird, die auch der von Ihnen gewählten Partei angehört! Es gilt der Grundsatz, dass die Parteistimme die Vorzugsstimme "schlägt": Wird eine Vorzugsstimme für eine Kandidatin/einen Kandidaten vergeben, die/der nicht der angekreuzten Partei am Wahlzettel angehört, so ist ausschließlich die Stimme für die Partei gültig.

Jede Partei nimmt in ihrem Wahlvorschlag eine Reihung ihrer Wahlkandidatinnen/Wahlkandidaten vor. Erhält eine Kandidatin/ein Kandidat genügend Vorzugsstimmen, so kann sie/er in der Liste vorgereiht werden und hat damit bessere Chancen auf ein Mandat.

Wer eine Vorzugsstimme vergeben möchte, muss den Namen der von ihr/ihm bevorzugten Person im entsprechenden Feld auf dem Stimmzettel eintragen.

Weiterführende Links

Wahlwiederholung Bezirksvertretungswahl 2. Bezirk (Stadt Wien)

Rechtsgrundlagen

Wiener Gemeindewahlordnung 1996

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2020

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion