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Allgemeines zur Europawahl 2014

Hinweis

Die Ergebnisse der Europawahl 2014 finden sich hier.

Am 25. Mai 2014 wurden in Österreich die 18 österreichischen Mitglieder der insgesamt 751 Mitglieder des Europäischen Parlaments gewählt. Es handelt sich um eine Direktwahl, bei der die Stimme für eine kandidierende Partei abgegeben wird. Welche Kandidatinnen/Kandidaten in das Europäische Parlament einziehen bestimmt sich – abhängig vom Wahlergebnis – nach deren Reihung innerhalb der Partei und dem Ergebnis der Auswertung der Vorzugsstimmen.

Das Europäische Parlament vertritt alle Bürgerinnen/Bürger der EU-Mitgliedstaaten und hat weitreichende Befugnisse, wie z.B. die Mitwirkung an der Gesetzgebung in der EU oder demokratische Kontrollrechte in Bezug auf die EU-Institutionen. Darüber hinaus wählt das Europäische Parlament die Präsidentin/den Präsidenten der Europäischen Kommission auf Basis eines Kandidatenvorschlags des Europäischen Rates. Da die Amtszeit des amtierenden Präsidenten 2014 endet, ist das Ergebnis der Europawahl u.a. in Bezug auf die Ernennung seiner Nachfolgerin/seines Nachfolgers bedeutsam.

Die Gesetzgebungsperiode des Europäischen Parlaments beträgt fünf Jahre.

Die Wahl erfolgt allgemein, frei, geheim und unmittelbar. So wie bei Nationalratswahlen können auch bei Europawahlen Vorzugsstimmen vergeben werden. Auch in anderen Aspekten, v.a. organisatorischer Natur, gleicht die Europawahl im Wesentlichen einer Nationalratswahl (z.B. bei der Möglichkeit, per Briefwahl oder vor einer "fliegenden Wahlkommission" abzustimmen etc.). Zur Wahl zu gehen und sich politisch zu beteiligen bedeutet, die Zukunft Österreichs entscheidend mitzubestimmen.

Tipp

Weitere detaillierte Informationen zum Thema "Europawahl 2014" finden sich auf oesterreich.gv.at. Darüber hinaus finden sich auf oesterreich.gv.at nähere Informationen zu den Themen "Wahlen" und "Europawahlen".

Letzte Aktualisierung: 26. Mai 2014