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Aktives Wahlrecht bei der Europawahl 2019

Hinweis

Hier finden sich die Ergebnisse der Europawahl vom 26. Mai 2019.

Aktiv wahlberechtigt bei Europawahlen waren neben österreichischen Staatsbürgerinnen/Staatsbürgern auch andere Unionsbürgerinnen/Unionsbürger, die den Hauptwohnsitz in Österreich haben und am 12. März 2019 (Stichtag) in der Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen waren. Diese konnten bei der Europawahl 2019 in Österreich ihre Stimme abgeben.

Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher und andere Unionsbürgerinnen/Unionsbürger  müssen einen Antrag stellen, um in die (Europa-)Wählerevidenz aufgenommen zu werden. Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher müssen spätestens nach 10 Jahren − gerechnet vom Tag der Eintragung oder Wiedereintragung − neuerlich einen Antrag stellen, um in der (Europa-)Wählerevidenz zu verbleiben. Österreicherinnen/Österreichern mit Hauptwohnsitz in Österreich  werden automatisch erfasst.

Die Zahl der Wahlberechtigten findet sich auf den Seiten des Bundesministerium für Inneres.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Europawahlordnung (EuWO)

Letzte Aktualisierung: 26. Mai 2019
Für den Inhalt verantwortlich:
  • oesterreich.gv.at-Redaktion
  • Bundesministerium für Inneres