Hier finden sich die Ergebnisse der Nationalratswahl vom 15. Oktober 2017.
Wer am Wahltag voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal wählen konnte, hatte Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese musste – unbedingt mit Begründung – bei der Hauptwohnsitz-Gemeinde beantragt werden. Wahlkartenanträge waren schriftlich, mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) oder online möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.
Die Wahlkarte ist ein verschließbares weißes Kuvert. Darin befinden sich der amtliche Stimmzettel und ein verklebbares beiges Wahlkuvert.
Mit einer Wahlkarte konnte auf folgende Arten gewählt werden:
VOR dem Wahltag ("Briefwahl")
Wahlkarte ausfüllen, zukleben und per Post an die Bezirkswahlbehörde schicken (gilt im Inland und im Ausland):
Wahlkarte ausfüllen, zukleben und bei der Bezirkswahlbehörde abgeben:
Wahlkarte ausfüllen, zukleben und bei einer Botschaft, einem Konsulat oder einer österreichischen Einheit abgeben (gilt nur im Ausland):
AM Wahltag (Sonntag, 15. Oktober 2017)
Wählen in einem beliebigen Wahlkarten-Wahllokal in Österreich (ACHTUNG: Nicht jedes Wahllokal ist ein Wahlkarten-Wahllokal! Pro Gemeinde gibt es mindestens ein Wahlkarten-Wahllokal.):
Wer eine Wahlkarte beantragt hat, darf seine Stimme nur mehr mit der Wahlkarte abgeben. Bei der Stimmabgabe in einem Wahllokal, auch im "eigenen" Wahllokal, muss die Wahlkarte daher unbedingt mitgenommen werden! Links zu Listen aller Wahllokale finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher, die im Ausland wählen, benötigen für die Stimmabgabe immer eine Wahlkarte. Diese muss bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz sie eingetragen sind, beantragt werden. Statt die Wahlkarte nach dem Wahlvorgang an die Bezirkswahlbehörde zu schicken, kann sie auch bei einer österreichischen Vertretungsbehörde (z.B. Botschaft, Konsulat) oder bei einer österreichischen Einheit abgegeben werden. Für die Abgabe einer Wahlkarte bei diesen Stellen bestehen verschiedene Fristen, damit ein rechtzeitiges Einlangen bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde gewährleistet ist.
Zusammen mit der Wahlkarte erhalten die Antragstellerinnen/die Antragsteller für die allfällige Vergabe von Vorzugsstimmen Aufstellungen mit näheren Informationen zu den Bewerberinnen/Bewerbern auf Bundeswahlvorschlägen und Landeswahlvorschlägen.
Die Kosten für das Porto trägt immer der Bund, unabhängig davon, ob die Wahlkarte im Inland oder im Ausland aufgegeben wird.
Für Fragen zur Nationalratswahl 2017 wenden Sie sich an die Hotline des Bundesministeriums für Inneres:
0800 20 22 20 (Montag bis Freitag, 07:30 bis 17:00 Uhr)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres