Hier finden sich die Ergebnisse der Kärntner Gemeinderatswahl und Bürgermeisterwahl vom 28. Februar 2021 sowie der Bürgermeisterstichwahl vom 14. März 2021.
Wer die beantragte Wahlkarte persönlich abgeholt hat, konnte unmittelbar nach deren Erhalt im Gemeindeamt per Briefwahl wählen.
Bei der Kärntner Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl am 28. Februar 2021 konnte die Stimme
Wer am Wahltag voraussichtlich verhindert war, vor der zuständigen Wahlbehörde zu wählen, hatte Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese musste – unbedingt mit Begründung – bei der Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis jemand eingetragen war, beantragt werden (Hauptwohnsitzgemeinde). Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte konnten etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründen, Aufenthalts im Ausland (z.B. Urlaub) sein.
Die Beantragung einer Wahlkarte für die Kärntner Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl am 28. Februar 2021 war auf folgende Arten möglich:
Mit einer Wahlkarte konnte folgendermaßen gewählt werden:
Die Wählerin/der Wähler musste die Wahlkarte so rechtzeitig an die zuständige Gemeindewahlbehörde übermitteln, dass diese dort bis spätestens am Wahltag (28. Februar 2021) vor dem Schließen des letzten Wahllokals in der betreffenden Gemeinde einlangte. Die Kosten der Übermittlung per Post trug die Gemeinde.
Ausführliche Informationen zu Wahlgrundsätzen, Wahlkarte, Briefwahl und Stimmabgabe finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Kärntner Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlordnung 2002 - K-GBWO 2002
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