Hier finden sich die Ergebnisse der Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen im Burgenland am 2. Oktober 2022.
Bei den Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen 2022 waren alle Personen aktiv wahlberechtigt, die am 5. Juli 2022 (Stichtag)
Der Hauptwohnsitz ist jedenfalls ausreichend. Bei den Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen im Burgenland reicht für die Wahlberechtigung aber auch ein Wohnsitz im Burgenland, der nachweislich den wirtschaftlichen, beruflichen, familiären oder gesellschaftlichen Lebensmittelpunkt darstellt; zumindest zwei dieser Kriterien müssen erfüllt sein. Dabei genügt es, dass der Ort nur bis auf weiteres zu diesem Mittelpunkt frei gewählt worden ist.
Die Voraussetzungen für einen solchen Wohnsitz sind jedenfalls dann nicht erfüllt,
Die österreichische Staatsbürgerschaft ist bei Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahlen im Burgenland keine Voraussetzung für die Wahlberechtigung. Die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der EU (Unionsbürgerschaft) ist ausreichend, wenn der Hauptwohnsitz oder ein Wohnsitz mit der soeben beschriebenen Qualität im Burgenland liegt.
Angehörige eines anderen EU-Mitgliedstaates waren wahlberechtigt, wenn sie bis zum 5. Juli 2022 (Stichtag) in die Gemeinde-Wählerevidenz eingetragen worden waren. Solche, die bis zum Stichtag einen Hauptwohnsitz in einer burgenländischen Gemeinde begründet hatten, mussten keinen gesonderten Antrag auf Aufnahme in die betreffende Gemeinde-Wählerevidenz stellen; jene mit einem bloßen "Wohnsitz" waren nur auf Antrag (spätestens am Stichtag 5. Juli 2022) bei der Wohnsitzgemeinde in die betreffende Gemeinde-Wählerevidenz einzutragen.
Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen (→ Amt der Burgenländischen Landesregierung)
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