Die Wahlergebnisse finden sich auf den Seiten der Vorarlberger Landesregierung.
Am 15. März 2015 wurden alle Gemeindevertretungen und Bürgermeister in Vorarlberg neu gewählt. Die letzten Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahlen in Vorarlberg fanden am 14. März 2010 statt.
Bringt mindestens eine wahlwerbende Partei neben dem Wahlvorschlag für die Wahl in die Gemeindevertretung einen Wahlvorschlag für die Bürgermeisterwahl ein und erhält diese Person mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, wird die Bürgermeisterin/der Bürgermeister von den Wahlberechtigten der Gemeinde direkt gewählt. Ansonsten wählt die neu gewählte Gemeindevertretung die Bürgermeisterin/den Bürgermeister.
Bei Bürgermeisterwahlen gilt das Mehrheitswahlrecht. Falls keine Kandidatin/kein Kandidat im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht, findet am 29. März 2015 eine Stichwahl statt.
Weitere allgemeine Informationen zu Gemeinderatswahlen und Bürgermeisterwahlen finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Wahlberechtigt waren Personen, die am 29. Dezember 2014 (Stichtag)
Die österreichische Staatsbürgerschaft ist bei Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahlen in Vorarlberg keine Voraussetzung für die Wahlberechtigung. Die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der EU (Unionsbürgerschaft) ist ausreichend, wenn der Hauptwohnsitz in Vorarlberg liegt.
Die Stimme kann persönlich im zuständigen Wahllokal oder mittels einer Wahlkarte abgegeben werden. Wurde rechtzeitig eine Wahlkarte beantragt, kann die Stimmabgabe im Inland folgendermaßen erfolgen:
Die Stimmabgabe im Ausland ist nur mittels Briefwahl möglich.
Die Stimmabgabe mittels Wahlkarte in einem Wahllokal in einer anderen Gemeinde ist nicht möglich!
Bei der Briefwahl ist zu beachten, dass die Wahlkarte spätestens bis zum Schließen des letzten Wahllokals der Gemeinde am Wahltag beim Gemeindeamt einlangen muss. Wahlkarten, die später einlangen, werden nicht berücksichtigt!
Ausführliche Informationen zur Wahlkarte finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Die Wahl erfolgt nach den Wahlgrundsätzen des allgemeinen, freien, geheimen, gleichen, persönlichen und unmittelbaren Wahlrechts. Körper- oder sinnesbehinderten Menschen, denen das Ausfüllen des amtlichen Stimmzettels ohne fremde Hilfe nicht zugemutet werden kann, ist es gestattet, sich bei der Stimmabgabe von einer Person, die sie selbst auswählen können, unterstützen zu lassen.
Informationen zu den Wahlgrundsätzen sowie zur Stimmabgabe finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion