Hier finden sich die Ergebnisse der Nationalratswahl vom 15. Oktober 2017.
Wählerinnen/Wähler müssen sich vor der Wahlhandlung identifizieren. Es sollte daher ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein, Studierendenausweis etc.) mitgenommen werden.
In der "Amtlichen Wahlinformation", die Wahlberechtigten in Gemeinden mit mehr als 1.000 Einwohnerinnen/Einwohnern vor der Wahl zugeschickt werden muss, ist u.a. das für jede Wahlberechtigte/jeden Wahlberechtigten zuständige Wahllokal angeführt. Die "Amtliche Wahlinformation" ist keine Wahlkarte und gilt nicht als Ausweis. Sie muss bei der Wahl auch nicht vorgelegt werden. Es wird jedoch empfohlen, sie zur Wahl mitzunehmen, da dies den Ablauf vereinfacht.
Links zu Listen aller Wahllokale finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Wer eine Wahlkarte beantragt hat, darf seine Stimme nur mehr mit der Wahlkarte abgeben. Bei der Stimmabgabe in einem Wahllokal, auch im "eigenen" Wahllokal, muss die Wahlkarte daher unbedingt mitgenommen werden!
Für Fragen zur Nationalratswahl 2017 wenden Sie sich an die Hotline des Bundesministeriums für Inneres:
0800 20 22 20 (Montag bis Freitag, 07:30 bis 17:00 Uhr)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres