Sinnverwandter Begriff: Wohnsitz
Der Hauptwohnsitz eines Menschen bezeichnet jenen Ort der Unterkunft, der als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen der Unterkunftnehmerin/des Unterkunftnehmers gilt.
Für die Bestimmung des Mittelpunktes der Lebensbeziehungen eines Menschen sind insbesondere folgende Kriterien maßgebend:
Treffen diese Kriterien auf mehrere Wohnsitze zu, ist der Hauptwohnsitz jener Wohnsitz, zu dem das überwiegende Naheverhältnis besteht.
Es ist möglich, beliebig viele (Neben-)Wohnsitze zu haben. Allerdings kann nur ein Wohnsitz der Hauptwohnsitz sein.
Ausführliche Informationen zum Thema "An-/Abmeldung des Wohnsitzes" finden sich auf oesterreich.gv.at.
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