Hier finden sich die Ergebnisse der Landtagswahl in Tirol vom 25. Februar 2018.
Aktiv wahlberechtigt bei der Tiroler Landtagswahl 2018, d.h. zur Stimmabgabe berechtigt, waren grundsätzlich alle Personen, die
Wahlberechtigt sind jedoch nicht nur Landesbürgerinnen/Landesbürger, sondern auch Tirolerinnen/Tiroler mit Hauptwohnsitz im Ausland (sogenannte "Auslandstirolerinnen/Auslandstiroler"). Voraussetzung dafür ist, dass sie
Das Wahlrecht für Auslandstirolerinnen/Auslandstiroler besteht grundsätzlich für die Dauer ihres Auslandsaufenthaltes, längstens aber für zehn Jahre.
Um in die Landes-Wählerevidenz eingetragen zu werden, muss ein Antrag gestellt werden. Der Antrag muss bei der Tiroler Gemeinde, in der der letzte Hauptwohnsitz bestand, eingebracht werden.
Auslandstirolerinnen/Auslandstiroler, die im Ausland wählen, benötigen für die Stimmabgabe – da nur die Briefwahl möglich ist – immer eine Wahlkarte. Diese muss grundsätzlich bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz sie eingetragen sind, beantragt werden. Bei der Gemeinde kann jedoch angefordert werden, dass die Wahlkarte für Landtagswahlen automatisch zugesendet wird ("Wahlkarten-Abo").
An der Tiroler Landtagswahl 2018 konnten nur wahlberechtigte Personen teilnehmen, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis der Gemeinde enthalten sind.
Unionsbürgerinnen/Unionsbürger ohne österreichische Staatsbürgerschaft sind bei Landtagswahlen nicht wahlberechtigt.
Tiroler Landtagswahlordnung 2017 (TLWO 2017)
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