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Allgemeine Informationen – Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen im Burgenland 2022

Hinweis

Am 2. Oktober 2022 wurden alle Gemeindevertretungen und Bürgermeisterinnen/Bürgermeister im Burgenland neu gewählt. Die letzten Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahlen im Burgenland fanden am 1. Oktober 2017 statt.

Bei Bürgermeisterwahlen gilt das Mehrheitswahlrecht. Sollte es am 2. Oktober 2022 in der einen oder anderen Gemeinde noch kein endgültiges Ergebnis bei der Bürgermeisterwahl geben, findet die Stichwahl am 23. Oktober 2022 statt. 

Bei der Wahl des Gemeinderates kann die Wählerin/der Wähler bestimmten Kandidatinnen/Kandidaten der von ihr/ihm gewählten Partei bis zu drei Vorzugsstimmen geben. Diese können nur an Kandidatinnen/Kandidaten jener Partei vergeben, werden, die gewählt wird.

Hinweis

Am 23. September 2022 fand ein vorgezogener Wahltag statt. An diesem Tag gab es in jeder Gemeinde mindestens ein Wahllokal, das jedenfalls von 18 bis 19 Uhr geöffnet hatte. Eine Stimmabgabe mit Wahlkarte war jedoch unzulässig.

Die Wahl erfolgt nach den Wahlgrundsätzen des allgemeinen, freien, geheimen, gleichen, persönlichen und unmittelbaren Wahlrechts. Ausführliche Informationen zu Wahlgrundsätzen sowie zu Gemeinderatswahlen und Bürgermeisterwahlen finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Weiterführende Links

Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen (→ Amt der Burgenländischen Landesregierung)

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 2. Oktober 2022

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion