Hier finden sich die Ergebnisse der Gemeinderatswahlen in der Steiermark vom 28. Juni 2020. Weitere Informationen zum neuen Wahltermin finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Bei den Gemeinderatswahlen in der Steiermark am 28. Juni 2020 konnte die Stimme
Wer am Wahltag voraussichtlich verhindert war, vor der zuständigen Wahlbehörde zu wählen, hatte Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese musste – unbedingt mit Begründung – bei der Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis jemand eingetragen ist, beantragt werden. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.
Für den neuen Wahltermin am 28. Juni 2020 konnten wieder Wahlkarten ausgestellt werden. Die Wählerinnen/Wähler konnten diese ab 15. Mai 2020 beim Gemeindeamt beantragen:
Mit einer Wahlkarte konnte folgendermaßen bei den Gemeinderatswahlen in der Steiermark am 28. Juni 2020 gewählt werden:
VOR dem Wahltag ("Briefwahl")
AM Wahltag (Sonntag, 28. Juni 2020)
Ist die Wahlhandlung bereits erfolgt und dies durch Unterschrift eidesstattlich bestätigt, kann mit der Wahlkarte nicht mehr vor einer Wahlbehörde gewählt werden!
Ausführliche Informationen zu Wahlgrundsätzen, Wahlkarte, Briefwahl und Stimmabgabe finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Gemeindewahlordnung 2009 (GWO)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion