Die Ergebnisse der Gemeindevertretungswahlen und der Bürgermeisterwahlen finden sich auf den Seiten der Salzburger Landesregierung. In 11 Gemeinden fand am 24. März 2019 eine Stichwahl statt.
Am Sonntag, den 10. März 2019, fanden die allgemeinen Wahlen der Gemeindevertretungen bzw. Gemeinderäte und der Bürgermeisterinnen/Bürgermeister der Gemeinden des Bundeslandes und der Landeshauptstadt Salzburg statt.
Die Wahlen der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters erfolgten in den Gemeinden des Landes Salzburg und in der Landeshauptstadt Salzburg direkt durch die Wählerinnen/Wähler der jeweiligen Gemeinde. Bei Bürgermeisterwahlen gilt das Mehrheitswahlrecht. Falls eine Kandidatin/ein Kandidat im ersten Wahlgang nicht mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht, wird ein weiterer Wahlgang (Stichwahl) durchgeführt. Dieser fand am Sonntag, den 24. März 2019 statt.
Stichtag war der 20. Dezember 2018. Dieser war ausschlaggebend dafür, in welcher Gemeinde jemand wahlberechtigt war und wo eine Wahlkarte für die Briefwahl angefordert werden musste. Entscheidend war, an welchem Hauptwohnsitz jemand an diesem Tag gemeldet war. Ein Wechsel der Wohnsitzgemeinde nach dem Stichtag und noch vor dem Wahltag hatte keine Änderung des zuständigen Wahllokals zur Folge. In diesem Fall mussten Wahlberechtigte in der ehemaligen Hauptwohnsitzgemeinde wählen und konnten nur mit einer beantragten Wahlkarte in jeder anderen Gemeinde in einem Wahlkartenwahllokal oder mittels Briefwahl wählen. Wer zwischen Stichtag und Wahltag nach Salzburg gezogen war, war nicht wahlberechtigt.
Die letzten Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen fanden am 9. bzw. 23. März 2014 statt.
Wahlberechtigt waren alle Staatsbürgerinnen/Staatsbürger Österreichs und anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die
Die Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaates der EU (Unionsbürgerschaft) war somit ausreichend, wenn der Hauptwohnsitz in Salzburg lag. Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher mit Hauptwohnsitz im Ausland waren hingegen nicht wahlberechtigt.
Wählerevidenz und Wählerverzeichnis
In jeder Gemeinde wird eine ständige Wählerevidenz geführt, in der die Wahlberechtigten laufend erfasst werden. Sie müssen dafür keinen Antrag stellen. Anlässlich jeder Wahl wird auf Basis der Wählerevidenz ein Wählerverzeichnis erstellt. Jede/jeder Wahlberechtigte hat nur eine Stimme und darf in den Wählerverzeichnissen nur einmal eingetragen sein.
An den Wahlen konnten nur Wahlberechtigte teilnehmen, deren Namen im Wählerverzeichnis enthalten waren. Gegen das Wählerverzeichnis konnte jede/jeder Wahlberechtigte unter Angabe ihres/seines Namens und seiner Wohnadresse während der Einsichtsfrist schriftlich oder mündlich einen Berichtigungsantrag stellen. Das Wählerverzeichnis lag von 21. bis 25. Jänner 2019 zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Beantragung einer Wahlkarte
Wer mit Wahlkarte wählen wollte, musste diese bis spätestens 7. März 2019 bei der Gemeinde, in dessen Wählerverzeichnis sie/er eingetragen ist, beantragen. Dies war persönlich oder schriftlich möglich. Der Antrag konnte online über die Seite der Gemeinde, postalisch, per E-Mail oder per Telefax gestellt werden.
Jede/jeder Wahlberechtigte konnte am Wahltag ihre/seine Stimme persönlich im zuständigen Wahllokal abgeben. Grundsätzlich war das Wahlrecht dort auszuüben, wo sie ihren Hauptwohnsitz hatten und in das Wählerverzeichnis eingetragen waren.
Mit einer Wahlkarte konnte auf folgende Arten gewählt werden:
VOR dem Wahltag ("Briefwahl")
AM Wahltag selbst
Wer sich eine Wahlkarte ausstellen hat lassen, benötigte diese auch bei der Stimmabgabe im Wahllokal! Für eine verlorene Wahlkarte durfte kein Duplikat ausgestellt werden.
Die Wahl erfolgte nach den Wahlgrundsätzen des allgemeinen, freien, geheimen, gleichen, persönlichen und unmittelbaren Wahlrechts. Körper- oder sinnesbehinderten Menschen, denen das Ausfüllen des amtlichen Stimmzettels ohne fremde Hilfe nicht zugemutet werden konnte, war es gestattet, sich bei der Stimmabgabe von einer Person, die sie selbst auswählen konnten, unterstützen zu lassen.
Ausführliche Informationen zu Wahlgrundsätzen, Wahlkarte, Briefwahl und Stimmabgabe finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Informationen des Landes Salzburgs zur Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahl 2019
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion