Hier finden sich die Ergebnisse der Landtagswahl in der Steiermark vom 24. November 2019.
Bei der Landtagswahl in der Steiermark konnte die Stimme
Wer am Wahltag voraussichtlich nicht vor der zuständigen Wahlbehörde wählen konnte, hatte Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese musste – unbedingt mit Begründung – bei jener Gemeinde beantragt werden, in deren Wählerverzeichnis die/der Wahlberechtigte nach seinem Wohnsitz eingetragen ist. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte konnten etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.
Die Beantragung einer Wahlkarte für die Landtagswahl in der Steiermark 2019 war auf folgende Arten bei der Hauptwohnsitzgemeinde möglich:
Mit einer Wahlkarte kann folgendermaßen gewählt werden:
Ausführliche Informationen zu Wahlgrundsätzen, Wahlkarte, Briefwahl und Stimmabgabe finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Nicht jedes Wahllokal ist ein Wahlkarten-Wahllokal. In jeder Gemeinde ist am Wahltag mindestens ein Wahlkarten-Wahllokal vorzusehen, in dem Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler ihr Stimmrecht ausüben dürfen.
Steiermärkische Landtags-Wahlordnung 2004
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