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Aktives Wahlrecht – Kärntner Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl am 28. Februar 2021

Hinweis

Hier finden sich die Ergebnisse der Kärntner Gemeinderatswahl und Bürgermeisterwahl vom 28. Februar 2021 sowie der Bürgermeisterstichwahl vom 14. März 2021.

Wahlberechtigt waren alle Personen, die

  • spätestens am Wahltag (28. Februar 2021) ihren 16. Geburtstag hatten und
  •  am Stichtag (26. Dezember 2020)
    • die österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedsstaates besaßen,
    • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen waren und
    • in einer Kärntner Gemeinde ihren Hauptwohnsitz hatten.

Hinweis

Die österreichische Staatsbürgerschaft ist bei der Kärntner Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl keine Voraussetzung für die Wahlberechtigung. Die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaats (Unionsbürgerschaft) ist ausreichend, wenn der Hauptwohnsitz in Kärnten liegt.

An der Kärntner Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl dürfen nur Personen teilnehmen, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis der Gemeinde enthalten sind. Die Wählerverzeichnisse sind von den Gemeinden auf Grund der im Zentralen Wählerregister geführten Wählerevidenzen und der Unionsbürger-Evidenz nach dem Stand zum Stichtag zu erstellen. In letzteren sind Bürgerinnen/Bürger aus anderen EU-Mitgliedstaaten, die die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl erfüllen, eingetragen.

Rechtsgrundlagen

Kärntner Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlordnung 2002 - K-GBWO 2002

Letzte Aktualisierung: 15. März 2021

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion