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Statutarstadt

Statutarstädte sind Städte mit einem eigenen Stadtrecht (Statut). Der Magistrat übernimmt bei diesen Städten neben den gemeindeeigenen Aufgaben (z.B. Baubehörde) auch noch die Aufgaben der Bezirksverwaltung (z.B. Pass-, Gewerbebehörde), d.h. für diese Städte ist keine Bezirkshauptmannschaft zuständig.

In Österreich gibt es 15 Statutarstädte:

Letzte Aktualisierung: 12. April 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion