Hier finden sich die Ergebnisse der Nationalratswahl vom 29. September 2019.
Die Nationalratswahl 2019 fand am Sonntag, den 29. September 2019 statt. Es handelte sich um eine vorgezogene Neuwahl: Regulär wäre der Wahltermin ungefähr drei Jahre später, nach Ablauf der fünfjährigen Gesetzgebungsperiode, gelegen. Der Nationalrat hat jedoch am 12. Juni 2019 seine vorzeitige Auflösung beschlossen. Die derzeitige Gesetzgebungsperiode (XXVI) endet am 23. Oktober 2019; das ist der Tag, an dem der neu gewählte Nationalrat zur konstituierenden Sitzung zusammentritt.
Weitere Informationen zu "Allgemeines – Nationalratswahl 2019" und zum "Nationalrat" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Ein "Muster eines amtlichen Stimmzettels" findet sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Aktiv wahlberechtigt, d.h. zur Stimmabgabe berechtigt, waren grundsätzlich
Weitere Informationen zum Aktiven Wahlrecht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Wählerinnen/Wähler müssen sich vor der Wahlhandlung identifizieren. Sei müssen daher einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein, Studierendenausweis etc.) mitnehmen. Wer eine Wahlkarte beantragt, muss diese ebenso mitnehmen. Denn in diesem Fall wird die Wahhlkarte benötigt, um die Stimme abgeben zu können.
Weitere Informationen zum Wählen im Wahllokal finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Wer am Wahltag voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal wählen konnte, hatte Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese musste – unbedingt mit Begründung – bei der Hauptwohnsitz-Gemeinde beantragt werden. Wahlkartenanträge konnten seit dem 4. Juli 2019 (Tag der Ausschreibung der Wahl) gestellt werden. Diese waren schriftlich, mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) oder online möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte konnten etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.
Mit der Post zurückgeschickte Wahlkarten mussten spätestens am Samstag, den 28. September 2019, um 9.00 Uhr in einem beliebigen österreichischen Postkasten sein.
Allgemeine Informationen zum Wählen mit Wahlkarte (z.B. Fristen für den Wahlkartenantrag) sowie weitere Informationen zur Beantragung von Wahlkarten finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Österreicherinnen/Österreicher mit Hauptwohnsitz im Ausland müssen in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sein, um an bundesweiten Wahlen (Nationalratswahlen, Bundespräsidentenwahlen, Europawahlen) sowie an Volksbefragungen und Volksabstimmungen teilnehmen zu dürfen. Sie benötigen für die Stimmabgabe per Briefwahl im Ausland immer eine Wahlkarte.
Weitere Informationen zu Auslandsösterreichern – Nationalratswahl 2019 finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Bei Nationalratswahlen können (müssen aber nicht) Vorzugsstimmen für Personen der gewählten Partei vergeben werden. Es ist möglich, auf Bundes-, Landes- und Regionalebene jeweils eine Vorzugsstimme, daher also insgesamt drei Vorzugsstimmen, zu vergeben. Wenn eine Kandidatin/ein Kandidat eine genügend große Anzahl an Vorzugsstimmen erhalten hat, kann sie/er unabhängig vom Listenplatz einen Sitz im Nationalrat erhalten. So ist es grundsätzlich möglich, auch trotz einer schlechten Platzierung ein Mandat zu bekommen.
Eine Vorzugsstimme für eine Bewerberin/einen Bewerber der Bundesparteiliste und eine weitere Vorzugsstimme für eine Bewerberin/einen Bewerber der Landesparteiliste wird jeweils durch die Eintragung des Namens oder der Reihungsnummer der Bewerberin/des Bewerbers in dem am Stimmzettel dafür vorgesehenen Feld vergeben.
Eine dritte Vorzugsstimme für eine Bewerberin/einen Bewerber der Regionalparteiliste wird vergeben, indem auf dem amtlichen Stimmzettel im hierfür vorgesehenen Kreis links vom Namen der Kandidatin/des Kandidaten ein liegendes Kreuz oder ein anderes Zeichen gesetzt wird.
Weitere Informationen zur Vorzugsstimmenvergabe bei einer Nationalratswahl finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Für Fragen zur Nationalratswahl 2019 hat das Bundesministerium für Inneres bis 28. September 2019 eine Hotline eingerichtet:
+43 800 202 220 (Montag bis Freitag, 07:30 bis 17:00 Uhr sowie am Samstag, 28. September 2019, von 7:30 bis 16:00 Uhr).
Vom Inland aus ist die Hotline kostenlos über die Nummer +43 800 202 220 zu erreichen. Vom Ausland aus kann unter der Nummer +43 1 53 126 – 2700 angerufen werden.
Nationalrats-Wahlordnung 1992 (NRWO)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres