Hier finden sich die Ergebnisse der NÖ Gemeinderatswahlen vom 26. Jänner 2020.
Wahlberechtigt bei den NÖ Gemeinderatswahlen 2020 waren alle Staatsbürgerinnen/ Staatsbürger Österreichs und anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die
Die Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaates der EU (Unionsbürgerschaft) ist somit ausreichend, wenn ein Wohnsitz in Niederösterreich liegt. Dieser muss nicht der Hauptwohnsitz sein. Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher mit "Nebenwohnsitz" in Niederösterreich sind ebenso wahlberechtigt. Denn der ordentliche Wohnsitz im Sinne der NÖ Gemeinderatswahlordnung ist an jenem Ort begründet, den jemand zu einem Mittelpunkt ihrer/seiner
machen will. Die/der Betroffene muss nicht die Absicht haben, an diesem Ort für immer zu bleiben; es genügt, dass sie/er diesen Ort bis auf weiteres freiwillig zu diesem Mittelpunkt gewählt hat.
Ein ordentlicher Wohnsitz liegt nicht vor, wenn der Aufenthalt in Niederösterreich
Präsenz- und Zivildiener sind in der Gemeinde wahlberechtigt, in der sie vor der Einberufung/der Zuweisung ihren ordentlichen Wohnsitz hatten, außer sie haben ihren Wohnsitz während des Präsenz- oder Zivildienstes verlegt.
An den NÖ Gemeinderatswahlen dürfen nur Personen teilnehmen, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis enthalten sind.
NÖ Gemeinderatswahlen 2020 (Amt der NÖ Landesregierung)
NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994
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