am Montag, 16.12.2019,
19.00 Uhr, Gemeindeamt Wernberg
(für größere Darstellung bitte anklicken)
Für alle im Dezember verkauften Werke spenden die Künstler Helga Wolte (Pop Art) und Werner Kastiunig (Skulpturen) ein Drittel vom Verkaufserlös an die Aktion “Kärntner in Not“.
Die Gemeinschaftsausstellung Wolte-Kastiunig kann noch bis 31.12.2019 in der Galerie Wernberg im Gemeindeamt besucht werden.
In unseren Wohnhausanlagen der "meine Heimat" sind derzeit folgende Mietwohnungen nachzubesetzen:
Wohnhausanlage FÖDERLACH / Dorfplatzstraße
(NICHT in den beiden neueren Häusern)
Haus 9 / 12:
75,59 m²
3 Zimmer / 2. OG / Balkon
Miete: ~ € 653,00
Baukosten-Beitrag: ~ € 3.377,00
Neuvergabe mit: nächstem Monatsersten
Haus 9 / 14:
75,59 m²
3 Zimmer / 2. OG / Balkon
Miete: ~ € 628,00
Baukosten-Beitrag: ~ € 3.535,00
Neuvergabe mit: 01.02.2020
Haus 11 / 6:
73,67 m²
3 Zimmer / 1. OG / Balkon
Miete: ~ € 607,00
Baukosten-Beitrag: ~ € 3.470,00
Neuvergabe mit: nächstem Monatsersten
Haus 11 / 14:
77,75 m²
3 Zimmer / 2. OG / Balkon
Miete: ~ € 640,00
Baukosten-Beitrag: ~ € 3.643,00
Neuvergabe mit: nächstem Monatsersten
Haus 13 / 13:
95,95 m²
4 Zimmer / 2. OG / Balkon
Miete: ~ € 674,00
Baukosten-Beitrag: ~ € 4.767,00
Neuvergabe mit: nächstem Monatsersten
Haus 15 / 11:
84,28 m²
4 Zimmer / 2. OG / Balkon
Miete: ~ € 674,00
Kaution: ~ € 2.697,00
Neuvergabe mit: 01.01.2020
Wohnhausanlage DAMTSCHACH / Trabeniger Straße
Haus 66 / 6:
72,49 m²
3 Zimmer / 1. OG / kein Balkon
Miete: ~ € 600,00
Baukosten-Beitrag: ~ € 3.885,00
Neuvergabe mit: nächstem Monatsersten
Die Miete versteht sich "warm" inklusive Betriebskosten, Kellerabteil und Stellplatz für einen PKW, exklusive Strom. Unsere Wohnhausanlagen verfügen über KEINEN Lift, die Wohnungen sind unmöbliert.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an:
Gemeindeamt Wernberg
Andrea KAISER
Tel.: 04252 / 3000 - 16
andrea.kaiser@ktn.gde.at
Vor allem in der herbstlichen Zeit nützen Einbrecher die Situation aus, dass es bereits sehr früh beginnt dunkel zu werden. Wie sich Sie schützen können, entnehmen Sie dem angefügten Dokument!
Die Gemeinde Wernberg beabsichtigt das Grundstück Nr. 25, KG 75451 Umberg, EZ 313, als öffentliches Gut aufzulassen.
Weitere Informationen finden Sie HIER (bitte anklicken)
Antragstellung:
01.10.2019 bis inkl. 28.02.2020
Wo:
Gemeindeamt Wernberg
Gertrud KREULITSCH
Tel.: 04252 / 3000 - 15
gertrud.kreulitsch@ktn.gde.at
Benötigte Unterlagen:
Nachweise ALLER Einkünfte von ALLEN im
betreffenden Haushalt gemeldeten Personen
(zum Zeitpunkt der Antragstellung)
"Unsere Gemeinde ist an dem EU-Projekt „Smart Region Villach – Pilotinitiativen“ beteiligt. Unsere Umwelt zu erhalten ist eine große Herausforderung, vor der wir stehen.
Es braucht die Mitarbeit von uns allen. Als Mitgliedsgemeinde des Projektträgers „Stadt-Umland Regionalkooperation Villach“ möchten wir Sie herzlich einladen, aktiv mitzumachen.
Die FH ist eine von 7 Pilotinitiativen, die von der Regionalkooperation Villach im Rahmen des EU-LEADER-Projektes ausgewählt wurden und nun zur Umsetzung gelangen."
FH Kärnten - Campus Villach
Dienstag, 21.01.2020
15.00 - 19.00 Uhr
(für größere Darstellung bitte Bild anklicken)
Ausstellung: WOTA - Pop Art sowie
Werner Kastiunig - Holzskulpturen
Ausstellung:
02.10. - 31.12.2019
Vernissage:
03.10.2019 / 17.00 Uhr
Gemeindeamt Wernberg
Bundesstraße 11, 9241 Wernberg
ÖFFNUNGSZEITEN Galerie Wernberg:
MO u. DO 08.00 - 12.00 Uhr und
13.00 - 16.00 Uhr
DI u. FR 08.00 - 12.00 Uhr
MI 08.00 - 12.00 Uhr und
13.00 - 18.00 Uhr
Die Haushalte für diese Erhebung zufällig ausgewählt. Damit die Statistiken alle Haushalte in Österreich repräsentieren können, ist eine umfangreiche Teilnahme besonders wichtig. Die Ergebnisse informieren über Ausgaben, Einkommen und Ausstattung der Haushalte in Österreich. Die Angaben bilden zudem eine wichtige Grundlage zur Berechnung der Inflationsrate. Des Weiteren werden Konsumerhebungsdaten zur Wertsicherung von Geldbeträgen verwendet, etwa bei Mieten oder Versicherungen, und ist Basis für Lohn- oder Pensionsverhandlungen, ebenso dienen sie etwa Sachverständigen zur Schätzung von Unterhaltszahlungen oder Lebenshaltungskosten.
Es ist daher für jeden Stichprobenhaushalt sinnvoll, daran teilzunehmen.
Im Verlauf der Konsumerhebung werden Personen in privaten Haushalten ersucht, Fragen zu beantworten und die Ausgaben Ihres Haushalts 14 Tage lang aufzuzeichnen.
Die Erhebung findet von Mai 2019 bis Juni 2020 statt.
Da die Beteiligung jedes Einzelnen von großer Bedeutung für die Qualität der Daten ist, werden Maßnahmen getroffen um möglichst viele Stichprobenhaushalte zur Teilnahme an der Erhebung zu bewegen:
· Alle Angaben unterliegen - wie bei allen Erhebungen von Statistik Austria - der absoluten statistischen Geheimhaltung und dem Datenschutz gemäß dem Bundesstatistikgesetz 2000 §§17-18 und den entsprechenden Bestimmungen des Datenschutzgesetzes.
· Die "Statistik Austria" ist bestrebt, den Ablauf der Erhebung ständig weiterzuentwickeln und die Belastung für ausgewählte Haushalte möglichst gering zu halten.
· Die Teilnahme der Stichprobenhaushalte wird mit einem € 50 Einkaufsgutschein entschädigt. Der Einkaufsgutschein ist in vielen Geschäften und Restaurants einlösbar.
· Die Erhebungspersonen sind im Umgang mit Haushalten in Befragungen und inhaltlich auf diese Erhebung geschult.
Nähere Informationen finden Sie im Anhang (für größere Darstellung bitte anklicken!) sowie unter www.statistik.at/ke-info.
Die Aktivierung der Handy-Signatur macht Ihr Mobiltelefon zum digitalen Ausweis, mit dem Sie sich im Internet eindeutig identifizieren können.
Die Signaturfunktion ermöglicht Ihnen, Dokument oder Rechnungen rechtsgültig elektronisch zu unterschreiben. Mit der Handy-Signatur leisten Sie eine elektronische Unterschrift, die der handgeschriebenen Unterschrift gleichgestellt ist.
Die Handy-Signatur erspart Privatpersonen wie Unternehmerinnen zeitintensive Behördengänge.
Gleichzeitig sind die Dokumente vor ungewollten Datenänderungen geschützt.
Ausführliche Informationen zur Handy-Signatur entnehmen Sie bitte dem beigeschlossenen Dokument (Bild bitte anklicken)
Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Registrierung Ihrer Bürgerkarte / Handysignatur finden Sie zudem hier (bitte anklicken):
Auf oesterreich.gv.at sind nun alle Informationen aus help.gv.at, ris.gv.at, usp.gv.at und data.gv.at von einer Stelle aus bequem durchsuchbar.
Um Amtswege vom Desktop oder via Handy-App "Digitales Amt" komplett online abzuwickeln, wird eine Handy-Signatur als rechtsgültige elektronische Unterschrift im Internet benötigt.
Folgende Services können unter anderem in Anspruch genommen werden:
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Dokument (bitte Bild anklicken) und auch im nachstehenden Link:
Auch 2019 finden wieder geführte Birdwatching-Touren entlang der Drauschleife statt!
Informationen und Details finden sie HIER (bitte anklicken!)
Im Rahmen der Maßnahmenreihe „Frauenpower 4.0 – Frau in der Region“ war ein bisher häufig angesprochenes Thema: Finanzen. Auch die Finanz-Coachings, die im Auftrag vom Referat für Frauen und Gleichbehandlung beim „Fest“ zum Internationalen Frauentag 2019 von Mag.a Ingrid Gritschacher angeboten wurden, wurden sehr gut angenommen. Aus diesen Gründen wird ab 31. Oktober folgender Workshop in allen Bezirken Kärntens angeboten:
Finanzbasics für Frauen
FINANZEN-LEBEN-ZUKUNFT
finanziell unabhängig und selbstbestimmt
Wie kann finanzielle Unabhängigkeit auf persönlicher Ebene gelingen? Was bedeutet Vollzeit, Teilzeit, Geringfügigkeit für mich und meine Pension? Was ist wichtig, um Risikosituationen im Leben abzufedern, vorzusorgen und innerhalb des bestehenden rechtlichen Rahmens in Österreich Vermögen bestmöglich aufzubauen? Diesen und anderen Fragen widmet sich der Workshop.
Vortragende: Mag.a Ingrid Gritschacher
Teilnahme kostenlos / Achtung: BEGRENZTE TEILNEHMERZAHL!
Anmeldungen unter: 050 536 33058 oder frauen@ktn.gv.at
(für größere Darstellung bitte anklicken)
Ein Defibrillator kann im Ernstfall Leben retten!
An folgenden Standorten finden Sie in Wernberg rund um die Uhr frei zugängliche Defibrillatoren:
Alle Defibrillatoren sind frei zugänglich, rund um die Uhr einsatzbereit und einfach zu bedienen.
Im Notfall:
Alamieren Sie bitte den Rettungsdienst und versuchen Sie bei Verdacht eines Herzstillstandes den nächstgelegenen Defi-Standort zu erreichen, um so die Überlebenschancen des Betroffenen massiv zu erhöhen.
Die Veröffentlichung der Müllabfuhrtermine erfolgt jeweils in der Dezember-Ausgabe unseres Mitteilungs-blattes ("Gemeindezeitung").
Gerne stellen wir Ihnen nachstehend die Abfuhrtermine zusätzlich zum Download bereit:
(bitte anklicken)
Verordnung des Bezirkshauptmannes des politischen Bezirkes Villach-Land vom 12.11.2018 -
Zahl: VL4-JAG-8/2014 (026/2018) - mit welcher Hundehalter zum Schutz des Wildes zur ordnungsgemäßen Haltung und Verwahrung ihrer Hunde verpflichtet werden. Die genannte Verordnung tritt mit 15.11.2018 in Kraft und mit 31.07.2019 wieder außer Kraft tritt.
Die oben genannte Verordnung finden Sie HIER (bitte anklicken)
Eine Übersicht aller Sprechtage der Sozialversicherungsanstalt der Bauern in allen Bezirken Kärntens finden Sie hier (bitte anklicken):
Taxigutscheine für Schüler, Lehrlinge, Studenten,
Zivil- & Präsenzdiener
Gültig in der Nacht von Samstag auf Sonntag
Wernberg - Villach / Wernberg - Velden und retour
in der Zeit von 20.00 Uhr bis 03.00 Uhr
sowie in der Kirchtagswoche und zu Silvester.
Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Gemeindeamt Wernberg
Eva TRIEBNIG
Tel.: 04252 / 3000 - 11
eva.triebnig@ktn.gde.at
Die offene Runde Walking-Begeisterter trifft sich wieder zweimal wöchentlich und freut sich über rege Teilnahme. Weitere Infos finden Sie HIER (bitte anklicken).
Aufgrund einer Gesetzesänderung kommt es ab 01. Jänner 2018 zu Änderungen bei Nacht- und Wochenenddiensten. Details finden Sie HIER (bitte anklicken).
Das von den Mitgliedsgemeinden des Abwasserverbandes Wörthersee West mit 01.10.2017 verordnete Gebühren-/Verrechnungsmodell finden Sie HIER (bitte anklicken)
Weniger Vorschriften, leichtere Antragstellung, höhere Einkommensgrenzen, niedrigere Zinsen, neue Fördervarianten: das völlig neu geschriebene Wohnbauförderungsgesetz des Landes Kärnten, das am 1. Jänner 2018 in Kraft tritt, eröffnet den Häuslbauern viele neue Möglichkeiten und entlastet die Mieter.
Übergeordnetes Ziel ist die Schaffung von leistbarem Wohnraum für alle Kärntnerinnen und Kärntner.Detaillierte Auskünfte gibt die Abteilung 2 - Finanzen, Beteiligungen und Wohnbau in der Kärntner Landesregierung (www.wohnbau.ktn.gv.at)
*** Wohnbauförderung *** Förderungen für Häuslbauer *** Wohnbeihilfe ***
Die Verwaltungsgemeinschaft Villach weist darauf hin, das das Konto bei der Austrian Anadi in absehbarer Zeit geschlossen wird.
Um unnötige Fehlüberweisungen hinsichtlich der Grundsteuer zu vermeiden und damit verbundene Spesen für die Abgabepflichtigen zu verhinden, wird ersucht, Grundsteuereinzahlungen NUR mehr auf das neue Konto bei der BKS Bank durchzuführen.
Verwaltungsgemeinschaft Villach
Sitz. Bezirkshauptmannschaft Villach
Meister-Friedrich-Straße 4, 9500
Tel.: 05 0536 / 61 232
elisabeth.drolle@vg-vi.gde.at
Die Problematik der ungehemmten Katzenvermehrung hat in der jüngsten Vergangenheit rasant zugenommen und bereitet zahlreiche Schwierigkeiten.
Eine einzige, nicht kastrierte Katze kann in 5 Jahren rund 12.000 Nachkommen produzieren. Diese Fähigkeit zur lawinenartigen Vermehrung gelingt durch eine außerordentlich hohe Fruchtbarkeit dieser Tierart. Etwa ab dem 7. Lebensmonat wirft eine Katze bis zu 3mal pro Jahr ca. 4 Katzenwelpen. Laufende Würfe erfolgen bis zu ihrem natürlichen Lebensende mit bis zu 20 Jahren. Nicht an Menschen gewöhnte Katzen lassen sich von Menschen nicht berühren und bekommen ebensolche scheuen Nachkommen.
Aus diesem Grund gilt in Österreich eine Kastrationspflicht von Katzen mit regelmäßigem Zugang ins Freie. Ausgenommen sind NUR gemeldete Katzenzuchten.
Bei einer Katzenkastration werden die Eierstöcke bzw. die Hoden entfernt. Die Tiere werden insgesamt gesünder, schöner und erreichen ein höheres Lebensalter. Die Lust, Schadnager zu bekämpfen, bleibt jedoch erhalten.
Argumente für die Kastration von Katzen:
• Keine lawinenartige Nachkommenschaft
• Keine Verantwortung für diese Nachkommen
• Keine Verantwortung für die Gewöhnung der Katzenwelpen an den Menschen
• Größere Widerstandskraft kastrierter Tiere
• deutlich höhere Lebenserwartung kastrierter Tiere
• Keine Probleme durch scheue Streunertiere
• Keine Belästigung von Menschen durch Kot, Harn, Lärm und den Anblick kranker Tiere
• Verringertes Erkrankungsrisiko von Menschen durch von Katzen übertragbaren Krankheiten
• Verringertes Erkrankungsrisiko von Nutztieren durch von Katzen übertragbaren Krankheiten
• Verringerte Ausbreitung von Katzenkrankheiten
• Verringerte negative Auswirkungen auf das Ökosystem
• Nur zahme, gesunde und damit ästhetische Katzen sind eine Zier für Haus und Hof
Übernehmen Sie Verantwortung, lassen Sie Ihre Katzen kastrieren und melden Sie herrenlose streunende Tiere im Gemeindeamt (Tel.: 04252 / 3000 - 15, Gertrud Kreulitsch)!
HIER finden Sie die Datei zum Download als PDF
In der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Wernberg am 06.12.2012 wurde einhellig die Erhöhung des "Mobilitätsschecks für Studierende" von bisher € 100,--/Jahr auf € 150,--/Jahr (ab dem Studienjahr 2012/2013) beschlossen:
Eine Antragstellung ist unter Beachtung folgender Kriterien möglich:
· Der Antrag ist beim Gemeindeamt Wernberg schriftlich einzubringen.
· Die Auszahlung erfolgt für das abgelaufene Studienjahr nach Prüfung der vorgelegten Unterlagen.
· Als Nachweise sind bei Antragstellung eine Bestätigung über ein erfolgreich abgelegtes Studienjahr (nicht Inskriptionsbestätigung) sowie ein Lichtbildausweis vorzulegen (der Hauptwohnsitz kann, sollte eine aktuelle Meldebestätigung nicht vorgelegt werden, durch Einsichtnahme im ZMR abgefragt werden).
· Der Zuschuss wird max. bis zum Erreichen des 27. Lebensjahres (im abgelaufenen Studienjahr) gewährt.
· Der Hauptwohnsitz in Wernberg darf während des abgelaufenen Studienjahres nicht abgemeldet worden sein.
· Der Studienort muss außerhalb des Bundeslandes Kärnten liegen.