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 Mitteilungsblatt der Gemeinde Wernberg, Juli 2010

Neu - "Mobilitätsscheck für Studierende"

 In der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Wernberg am 28. Juli 2010 wurde einhellig die Einführung eines "Monilitätsscheck für Studierende" in der Höhe von € 100,--/Jahr beschlossen:

 

Eine Antragstellung ist unter Beachtung folgender Kriterien möglich:

 

  • Der Antrag ist beim Gemeindeamt Wernberg schriftlich einzubringen.
  • Die Auszahlung erfolgt für das abgelaufene Studienjahr nach Prüfung der vorgelegten Unterlagen.
  • Als Nachweise sind bei Antragstellung eine Bestätigung über ein erfolgreich abgelegtes Studienjahr (nicht Inskriptionsbestätigung) sowie ein Lichtbildausweis vorzulegen (der Hauptwohnsitz kann, sollte eine aktuelle Meldebestätigung nicht vorgelegt werden, durch Einsichtnahme im ZMR abgefragt werden).
  • Der Zuschuss wird max. bis zum Erreichen des 27. Lebensjahres (im abgelaufenen Studienjahr) gewährt.
  • Der Hauptwohnsitz in Wernberg darf während des abgelaufenen Studienjahres nicht abgemeldet worden sein.
  • Der Studienort muss außerhalb des Bundeslandes Kärnten liegen.