Kundmachung / Voranschlagsverordnung 2023 (PDF)
vom 06.12.2021
Voranschlag für das Haushaltsjahr 2023
Gemäß § 6 Abs. 2 Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz (K-GHG), LGBl. Nr. 80/2019 zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 66/2020 wird verordnet:
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Kundmachung (PDF)
vom 08.09.2022
Abänderung Vereinbarung Verwaltungsgemeinschaft
Gemäß § 81 ABs 3 Kärntner Allgemeine Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 66/1998 id.g.F.
Allgemeine Einsichtnahme: vier Wochen ab dem Tag des Anschlages der Kundmachung während der Amtsstunden.
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Kundmachung (PDF)
vom 15.07.2022
Auflassung Öffentliches Gut
Gemäß § 6 des Kärntner Straßengesetzes 2017 (K-StrG), LGBl. Nr. 8/2017, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 91/2020, ist beabsichtigt, Teilflächen dem Öffentlichen Gut zugeschlagen zu werden.
Kundmachung (PDF)
vom 15.07.2022
Änderung Flächenwidmungsplan
Die Gemeinde Wernberg beabsichtigt auf Grundlage §§ 34, 38 und 39 des Kärntner Raumordnungsgesetz 2021 (K-ROG 2021), LGBl. Nr. 59/2021, nachstehend angeführte Anregungen zur Änderung des Flächenwidmungsplanes in Betracht zu ziehen. Siehe auch elektronisches Amtsblatt unter www.amtstafel.at/Gemeindeverordnungen_Ktn/20727/Forms/AllItems.aspx
Kundmachung (PDF)
vom 16.05.2022
Rechnungsabschluss 2021
Gemäß § 54 Abs. 3 Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz - K-GHG, LGBl. Nr. 80/2019, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 66/2020, wird kundgemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Wernberg in seiner Sitzung am 23. Mai 2022 den Rechnungsabschluss 2021 beschlossen hat.
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Kundmachung / Voranschlagsverordnung 2022 (PDF)
vom 13.12.2021
Voranschlag für das Haushaltsjahr 2022
Gemäß § 6 Abs. 2 Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz (K-GHG), LGBl. Nr. 80/2019 zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 66/2020 wird verordnet:
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Kundmachung (PDF, 4 Seiten)
vom 23.11.2021
Auflassung Öffentliches Gut
Gemäß § 6 des Kärntner Straßengesetzes 2017 (K-StrG), LGBl. 91/2020, in der geltenden Fassung, ist beabsichtigt, mehrere Teilflächen verschiedener Parzellen als Öffentliches Gut aufzulassen. Details entnehmen Sie bitte den angehängten Dateien (als PDF und JPG, bitte jeweils anklicken).
Kundmachungsfrist: 23.11.-22.12.2021
Jedermann der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann ist berechtigt, innerhalb dieser Frist begründete Einwendungen schriftlich beim Gemeindeamt einzubringen.
Kundmachung
vom 26.08.2021
Auflassung Öffentliches Gut
Gemäß § 6 des Kärntner Straßengesetzes 2017 (K-StrG), LGBl. 91/2020, in der geltenden Fassung, ist beabsichtigt, eine Teilfläche der Parzelle Nr. 360 sowie 1018/1, EZ 626, KG 75449 Trabenig, als Öffentliches Gut aufzulassen und der Parzelle Nr. 359/1 EZ 56, KG 75449 Trabenig zuzuschlagen.
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Kundmachung
vom 13.08.2021
Auflassung Öffentliches Gut
Gemäß § 6 des Kärntner Straßengesetzes 2017 (K-StrG), LGBl. 91/2020, in der geltenden Fassung, ist beabsichtigt, eine Teilfläche der Parzelle Nr. 1094/1, EZ 982, KG 75430 Neudorf, als Öffentliches Gut aufzulassen und der Parzelle nr. 987/8, EZ 61, KG 75430 Neudorf zuzuschlagen.
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Kundmachung
vom 16.07.2021
Revision Flächenwidmungsplan / Aufschließungsgebiete
Die Gemeinde Wernberg beabsichtigt aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen des §§ 4 und 4a des Kärntner Gemeindeplanungsgesetzes 1995 - K-GplG 1995, LGBl. Nr. 23/1995 idgF, im Rahmen der Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes neue Aufschließungsgebiete festzulegen.
(für größere Darstellung bitte das Bild anklicken)
Hinweis:
Die dazugehörigen Unterlagen finden Sie unter
www.di-kaufmann.at/Uploads/Wernberg_1.KM.zip zum Download bereitgestellt.
Die Punkte 56 und 63 sind bestehende Widmungsfälle, die im Zuge dieser Kundmachung mitgeführt, jedoch im eigenen Verfahren beurteilt werden.
Kundmachung
vom 16.07.2021
Revision Flächenwidmungsplan / Differenzplan
Die Gemeinde Wernberg beabsichtigt aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen des § 15 Abs. 1 und 2 des Kärntner Gemeindeplanungsgesetzes 1995 - K-GplG 1995, LGBl. Nr. 23/1995 idgF, den Flächenwidmungsplan zu ändern.
(für größere Darstellung bitte das Bild anklicken)
Hinweis:
Die dazugehörigen Unterlagen finden Sie unter
www.di-kaufmann.at/Uploads/Wernberg_1.KM.zip zum Download bereitgestellt.
Die Punkte 56 und 63 sind bestehende Widmungsfälle, die im Zuge dieser Kundmachung mitgeführt, jedoch im eigenen Verfahren beurteilt werden.
Kundmachung
vom 06.07.2021
Der Gemeinderat der Gemeinde Wernberg beabsichtigt gemäß §§ 4 und 4a Kärntner Gemeindeplanungsgesetz 1995 i.d.g.F. eine Teilfäche des folgenden Aufschließungsgebietes aufzuheben:
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Kundmachung
vom 29.06.2021
Gemäß § 54 Abs. 5 Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K‑GHG, LGBl. Nr. 80/2019, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 66/2020, wird kundgemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Wernberg in seiner Sitzung am 28. Juni 2021 den Rechnungsabschluss 2020 beschlossen hat. Der Rechnungsabschluss 2020 einschl. der textlichen Erläuterungen liegt in der Zeit vom 29. Juni 2021 bis 29. Juli 2021 während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht auf und wird im Internet im elektronisch geführten Amtsblatt der Gemeinde sowie auf der Homepage der Gemeinde bereitgestellt.
Kundmachung
vom 18.06.2021
Die Gemeinde Wernberg beabsichtigt folgende eingebrachte Anregung zur Änderung des Flächenwidmungsplanes in Beratung zu ziehen:
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Kundmachung
vom 06.05.2021
über die Wahl des Gemeindefeuerwehrkommandanten-Stellvertreters der Gemeinde Wernberg am Donnerstag, 10. Juni 2021, 18.00 Uhr, Gemeindeamt Wernberg.
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Kundmachungen
vom 18.03.2021 und 19.03.2021
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Kundmachung
vom 18.03.2021
Die Gemeinde Wernberg beabsichtigt eine Teilfäche der Parzellen Nr. 155/6, EZ 982, KG 75430 (Neudorf) als öffentliches Gut aufzulassen.
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Kundmachung
vom 01.03.2021
Kundmachung der Gemeindewahlbehörde betreffend die Veröffentlichung des Wahlergebnisses für die am 28.02.2021 stattgefundene Wahl des Bürgermeisters / Wahl des Gemeinderates der Gemeinde Wernberg.
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Kundmachung
vom 21.12.2020
Gemäß § 33 Abs. 5 des Kärntner Jagdgesetzes 2000, LGBl. Nr. 21/2000 i.d.g.F. wird kundgemacht, dass das Jagdausübungsrecht im Gemeindejagdgebiet Wernberg mit Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde Wernberg vom 16. Dezember 2020 unter Punkt 9 der Tagesordnung im Wege freihändiger Verpachtung der Gemeindejagd an die Jagdgesellschaft St. Hubertus Wernberg als Pachtwerber vergeben wurde.
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Kundmachung
vom 12.11.2020
Die Gemeinde Wernberg beabsichtigt für den Bereich des Grundstückes 446/2 KG Wernberg (75456) eine integrierte Flächenwidmungs- und Bebauungsplanung für die "Wernberger Straße - 11/2020" lt. beiliegendem Verordnungsentwurf zu erlassen:
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Kundmachung
vom 02.10.2020
Die Gemeinde Wernberg beabsichtigt folgende eingebrachte Anregung zur Änderung des Flächenwidmungsplanes in Beratung zu ziehen:
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Kundmachung
vom 02.10.2020
Die Gemeinde Wernberg beabsichtigt eine Teilfläche des folgenden Aufschließungsgebietes aufzuheben:
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Kundmachung
vom 01.07.2020
Auflassung von Teilflächen der Parzellen Nr. 480/2 und 1014, EZ 626, KG 75449 Trabenig als Öffentliches Gut / Einbringung begründeter Einwendungen.
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Kundmachung
vom 22.06.2020
Die Gemeinde Wernberg beabsichtigt das folgende eingebrachte Anregung zur Änderung des Flächenwidmungsplanes in Beratung zu ziehen:
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Kundmachung
vom 05.05.2020
Änderung des Flächenwidmungsplanes / Erlassung eines Teilbebauungsplanes im Integrierten Flächenwidmungs- und Bebauungsplanverfahren.
"TANN Föderlach (1.Revision)"
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Kundmachung
vom 05.05.2020
Änderung des Flächenwidmungsplanes / Erlassung eines Teilbebauungsplanes im Integrierten Flächenwidmungs- und Bebauungsplanverfahren.
"Siedlungserweiterung Umberg (Schellander) 1.Bauabschnitt"
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Kundmachung
vom 05.05.2020
Änderung des Flächenwidmungsplanes / Erlassung eines Teilbebauungsplanes im Integrierten Flächenwidmungs- und Bebauungsplanverfahren.
"Teilbebauungsplan Wohnanlage Trabenig Ost"
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Kundmachung
vom 22.04.2020
Baurechtsverhandlungen am Mittwoch, 06. Mai 2020.
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Kundmachung
vom 20.04.2020
Anregung zur Änderung des Flächenwidmungsplanes.
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Kundmachung
vom 20.03.2020
Absage der mündlichen Wasserrechtsverhandlung.
Der neue Termin wird gesondert mitgeteilt.
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Kundmachung
vom 05.03.2020
Die Gemeinde Wernberg beabsichtigt eine Teilfläche des folgenden Aufschließungsgebiets aufzuheben:
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Kundmachung
vom 03.03.2020
Die Gemeinde Wernberg beabsichtigt das folgende eingebrachte Anregung zur Änderung des Flächenwidmungsplanes in Beratung zu ziehen:
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Kundmachung
vom 11.10.2019
Die Gemeinde Wernberg beabsichtigt das Grundstück Nr. 25, KG 75451 Umberg, EZ 313, als öffentliches Gut aufzulassen.
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Kundmachung
vom 12.08.2019
Auflassung einer Teilfläche der Parzelle Nr. 20/25, EZ 313, KG 75451 Umberg als Öffentliches Gut / Einbringung begründeter Einwendungen.
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Kundmachung
vom 03.06.2019
Die Gemeinde Wernberg beabsichtigt, den textlichen Bebauungsplan "Gemeinde Wernberg" laut vorliegendem Verordnungsentwurf NEU zu ERLASSEN
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Kundmachung
vom 07.09.2018
Überarbeitung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes 2018 samt Umweltbericht
Ein Auflageexpemplar des Örtlichen Entwicklungskonzeptes 2018 samt Umweltbericht liegt von 10.09.2018 bis 09.10.2018 im Gemeindeamt während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsichtnahme auf oder kann unter nachstehendem Link aufgerufen werden:
http://www.di-kaufmann.at/Uploads/Wernberg_Kundmachung_ÖEK_UB.zip
Kundmachung
vom 22.12.2017
Änderung des Flächenwidmungsplanes
Kundmachung
vom 26.09.2017
zur Änderung des Flächenwidmungsplanes
Erfassung eines Teilbebauungsplanes im
integrierten Flächenwidmungs- und
Bebauungsplanverfahren
Kundmachung
vom 27.10.2016
zur Aufhebung eines Aufschließungsgebietes