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Kundmachungen

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vom 12.03.2024

Ausschreibung der Wahl der österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments


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vom 05.03.2024

Bodenschätzung in der Ortsgemeinde Wernberg


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vom 09.02.2024

Abtretung Öffentliches Gut

Gegenstand: Bachweg (Leitet Herunterladen der Datei einLageplan)


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vom 09.02.2024

Abtretung Öffentliches Gut

Gegenstand: Neudorfer Weg (Leitet Herunterladen der Datei einLageplan)


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vom 07.02.2024

Sparmarkt-Neuverordnung

Gegenstand: Integrierte Flächenwidmungs- und Bebauungsplanung „Sparmarkt-Neuverordnung“ (Leitet Herunterladen der Datei einEntwurf)

 


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vom 29.01.2024

Abtretung Öffentliches Gut

Bezug: Vermessung Schneiderweg, Wolf ZT GmbH, GZ: 9835/23


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vom 24.01.2024

Flächenwidmungsplan

Die Gemeinde Wernberg beabsichtigt, den Flächenwidmungsplan neu zu beschließen (Leitet Herunterladen der Datei einVerordnungsentwurf).


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vom 24.01.2024

Neuverordnung Aufschließungsgebiete (Flächenwidmungsplan)

Im Zuge der Überarbeitung des Flächenwidmungsplans beabsichtigt die Gemeinde Wernberg, die festgelegten Aufschließungsgebiete zu prüfen und neu zu verordnen (Leitet Herunterladen der Datei einVerordnungsentwurf).


KuMa_20240108_Ortskernfestlgung_1.jpg
(JPG)

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vom 08.01.2024

Festlegung Ortskern

Die Gemeinde Wernberg beabsichtigt, auf Grundlage der §§ 31 und 42 des Kärntner Raumordnungsgesetzes 2021 - K-ROG 2021, LGBl. 59/2021, innerörtliche Gebiete als Ortskern festzulegen.

Gemäß den §§ 38 und 39 des Kärntner Raumordnungsgesetzes 2021 – K-ROG 2021 liegt der Entwurf zur Festlegung des Ortskernes in der Zeit

von 09.01.2024 bis 08.02.2024

während der Amtsstunden im Gemeindeamt Wernberg zur allgemeinen Einsicht auf und wird auch hier auf der Homepage der Gemeinde bereitgestellt.

Es wird darauf hingewiesen, dass innerhalb der Auflagefrist jede Person berechtigt ist, schriftlich begründete Einwendungen gegen den Entwurf zur Festlegung des Ortskernes einzubringen. Die während der Auflagefrist beim Gemeindeamt Wernberg schriftlich eingebrachten und begründeten Einwendungen werden durch den Gemeinderat bei der Behandlung des Antrages in Erwägung gezogen.

Im Sinne des § 42 Z 2 des Kärntner Raumordnungsgesetzes 2021 – K-ROG 2021 wird von der schriftlichen Verständigung der Grundeigentümer jener Grundstücke, die von der Festlegung des Ortskernes betroffen sind, abgesehen.

Entwurf zur Festlegung des Ortskernes (Leitet Herunterladen der Datei einbitte anklicken)!


KuMA_20231123_Entwurf_Voranschlag_2024.jpg
(JPG)

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vom 23.11.2023

Entwurf Voranschlag 2024

Gemäß § 6 Abs. 2 Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K‑GHG, LGBl. Nr. 80/2019, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 66/2020, wird kundgemacht, dass der Entwurf des Voranschlages für das Haushaltsjahr 2024 einschließlich der textlichen Erläuterungen in der Zeit vom

23.11.2023 bis 01.12.2023

während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufliegt und im Internet auf der Homepage der Gemeinde bereitgestellt wird.

Entwurf des Voranschlags 2024 (Leitet Herunterladen der Datei einbitte anklicken)!


KuMa_2023_10_15_Zweiter_Nachtragsvoranschlag_II.jpg
(JPG)

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vom 17.10.2023

Entwurf des 2. Nachtragsvoranschlages

Gemäß § 6 Abs. 2 in Verbindung mit § 8 Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K‑GHG, LGBl. Nr. 80/2019, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 66/2020, wird kundgemacht, dass der Entwurf des 2. Nachtragsvoranschlages für das Haushaltsjahr 2023 einschließlich der textlichen Erläuterungen in der Zeit vom

17.10.2023 bis 25.10.2023

während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufliegt und im Internet auf der Homepage der Gemeinde bereitgestellt wird.

Entwurf des 2. Nachtragsvoranschlages (Leitet Herunterladen der Datei einbitte anklicken)!


KuMa_2023-11-03_Änderung_Flächenwidmungsplan_1.jpg
(JPG Seite 1)
KuMa_2023-11-03_Änderung_Flächenwidmungsplan_2.jpg
(JPG Seite 2)
KuMa_2023-11-03_Änderung_Flächenwidmungsplan_3.jpg
(JPG Seite 3)

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vom 03.10.2023

Änderung des Flächenwidmungsplans

Die Gemeinde Wernberg beabsichtigt auf Grundlage der §§ 34, 38 und 39 des Kärntner Raumordnungsgesetzes 2021 (K-ROG 2021), LGBl. Nr. 59/2021, nachstehend angeführte Anregungen zur Änderung des Flächenwidmungsplanes in Betracht zu ziehen.

Für weitere Details bitte anklicken!

Ansicht der Pläne (Leitet Herunterladen der Datei einbitte anklicken)!


KuMa_20231019__Kundmachung_Abtretung_ÖG_Gottestaler_Straße.jpg
(JPG)

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vom 19.09.2023

Abtretung Öffentliches Gut

Gemäß § 6 des Kärntner Straßengesetzes 2017 (K-StrG 2017), LGBl. Nr. 08/2017, in der geltenden Fassung, ist beabsichtigt, eine Teilflächen der Parzelle Nr. 1214/1, EZ 675, KG 75456 Wernberg I, entsprechend dem Vermessungsplan der Wolf ZT GmbH, 9020 Klagenfurt, GZ 9916/23, als Öffentliches Gut aufzulassen und der Parzelle Nr. 390, EZ 693, KG 75456 Wernberg I, zuzuschlagen.

Für weitere Details bitte anklicken!


KuMa_20231007__Kundmachung_Abtretung_ÖG.jpg
(JPG)

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vom 07.09.2023

Abtretung Öffentliches Gut

Gemäß § 6 des Kärntner Straßengesetzes 2017 (K-StrG 2017), LGBl. Nr. 08/2017, in der geltenden Fassung, ist beabsichtigt, eine Teilflächen der Parzelle Nr. 1082, EZ 982, KG 75430 Neudorf, entsprechend dem Vermessungsplan der Wolf ZT GmbH, 9020 Klagenfurt, GZ 9561/22, als Öffentliches Gut aufzulassen und der Parzelle Nr. 331, EZ 26, KG 75430 Neudorf zuzuschlagen.

Für weitere Details bitte anklicken!

 


KuMa_20230823__Abtretung_ÖG_Parz._1350-1_75430.jpg
(JPG)

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vom 23.08.2023

Abtretung Öffentliches Gut

Gemäß § 6 des Kärntner Straßengeesetzes 2017 (K-StrG 2017), LGBl. Nr. 08/2017 in der geltenden Fassung ist beabsichtigt, Teilflächen der Parzelle Nr. 1350/1, EZ 982, KG 75430 Neudorf als öffentliches Gut aufzulassen und den Parzellen Nr. 1202/1, EZ 600 und Parzelle Nr. 1209, EZ 575 (alle KG Neudorf) zuzuschlagen.

(für weitere Details bitte anklicken!)


KuMa_20230706__Kundmachung_1.NTV_2023__S.1_.jpg
(JPG) S.1

Leitet Herunterladen der Datei einKundmachung (PDF)
vom 05.07.2023

Verordnung

des Gemeinderates der Gemeinde Wernberg vom 05.07.2023, Zl. 000-902-4/2022, mit der der 1. Nachtragsvoranschlag für das Haushaltsjahr 2023 erlassen wird
(1. Nachtragsvoranschlagsverordnung 2023)

(für Details bitte anklicken)


 

KuMa_20230706__Kundmachung_1.NTV_2023__S.2_.jpg
(JPG) S.2
KuMa_20230706__1.NTV_2023_genehmigt_final__S.1_.jpg
(PDF) 1.NTV

KuMa_20230627__Kundmachung_1._NTV_2023_Entwurf.jpg
(JPG)

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vom 27.06.2023

Entwurf 1. Nachtragsvoranschlag

Gemäß § 6 Abs. 2 in Verbindung mit § 8 Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K‑GHG, LGBl. Nr. 80/2019, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 66/2020, wird kundgemacht, dass der Entwurf des 1. Nachtragsvoranschlages für das Haushaltsjahr 2023 einschließlich der textlichen Erläuterungen in der Zeit vom 27.06.2023 bis 05.07.2023 während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufliegt und im Internet auf der Homepage der Gemeinde www.wernberg.gv.at bereitgestellt wird.


KuMa_20230627__Entwurf_1.NTV_2023_FINAL__S.1_.jpg

KuMa_20230609__Rev.FläWi_2.Differenzplan__1_.jpg
JPG (KuMa1)

Kundmachung
vom 09.06.2023

Revision Flächenwidmungsplan 2. Kundmachung / 2. Differenzplan

Gemäß § 41 in Verbindung mit § 38 Abs. 1 bis 4 K-ROG 2021 wird der Entwurf über die Festlegung der Aufschließungsgebiete in der Zeit von 09. Juni bis einschließlich 11. Juli 2023 während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden (Montag bis Freitag von 08:00-12:00 Uhr, Mittwoch 08:00-12:00 und 13:00-18:00 Uhr) im Gemeindeamt Wernberg zur allgemeinen Einsichtnahme aufgelegt.


KuMa_20230609__Rev.FläWi_2.Differenzplan__2_.jpg
JPG (KuMa2)

Leitet Herunterladen der Datei einKundmachung 1 - PDF
(Eigentümer / von Neufestlegung eines Aufschließungsgebietes betroffener Grundstücke)

Leitet Herunterladen der Datei einKundmachung 2 - PDF
(Eigentümer / von der Umwidmung betroffener Grundstücke)

 

Dazugehörige Unterlagen (PDF):

  • Leitet Herunterladen der Datei einAnhang 1 (2.Differenzplan - Revision FläWi-Plan)
  • Leitet Herunterladen der Datei einAnhang 2 (Lageplan zur Widmungsänderung)
  • Leitet Herunterladen der Datei einAnhang 3 (Lageplan zur Widmungsänderung / Aufschließungsgebiet)

KuMa_20230427__Kundmachung_RA_22_nach_Beschlussfassung.jpg
(JPG)

Kundmachung  (PDF)
vom 27.04.2023

Rechnungsabschluss 2022

Gemäß § 54 Abs. 3 Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz - K-GHG, LGBl. Nr. 80/2019, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 66/2020, wird kundgemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Wernberg in seiner Sitzung am 26. April 2023 den Rechnungsabschluss 2022 beschlossen hat. 

Der Rechnungsabschluss einschließlich der textlichen Erläuterungen liegt in der Zeit vom 27.04.-26.05.2023 während der Amtsstunden im Gemeindeamt öffentlich zur Einsicht auf und wird im Internet im Internet bereitgestellt.

(bitte Bild unterhalb anklicken)


20230417__KuMa_Entwurf_RA2022.jpg
(JPG)

Leitet Herunterladen der Datei einKundmachung  (PDF)
vom 17.04.2023

Rechnungsabschluss 2022

Gemäß § 54 Abs. 3 Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz - K-GHG, LGBl. Nr. 80/2019, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 66/2020, wird kundgemacht, dass der Entwurf des Rechnungsabschlusses 2022 einschließlich der textlichen Erläuterung in der Zeit vom 17. bis 25. April 2023 während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufliegt (OG - Herr Kobenic). 

(bitte anklicken)

20230417__Entwurf_RA2022_Gesamtwerk_V1__S.1_.jpg
(PDF) Entwurf RA2021

KuMa_20230222__Aufl.Öff.Gut.jpg
(JPG)

Kundmachung (PDF)
vom 22.02.2023

Auflassung / Übernahme Öffentliches Gut

Gemäß § 6 des Kärntner Straßengesetzes 2017 (K-StrG), LGBl. Nr. 8/2017, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 36/2022, ist Folgendes beabsichtigt (bitte anklicken)


KuMa_2022-12-06__VO_Voranschlag_Final_signiert_S.1_.jpg
VO S.1 (JPG)

Kundmachung / Voranschlagsverordnung 2023 (PDF)
vom 06.12.2021

Voranschlag für das Haushaltsjahr 2023

Gemäß § 6 Abs. 2 Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz  (K-GHG), LGBl. Nr. 80/2019 zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 66/2020 wird verordnet:

(bitte anklicken)

KuMa_2022-12-06__VO_Voranschlag_Final_signiert_S.2_.jpg
VO S.2 (JPG)
KuMa_2022-12-06__Voranschlag2023_final_amtssigniert__S.1_.jpg
Voranschlag 2023 (PDF)

KuMa_2022-11-30__Abtretung_ÖG_Parz.1165-5__75430__031-0-2022-02ÖG_.jpg
(JPG)

Kundmachung (PDF)
vom 30.11.2022

Auflassung Öffentliches Gut

Gemäß § 6 des Kärntner Straßengesetzes 2017 (K-StrG), LGBl. Nr. 8/2017 i.d.F. LGBl Nr. 36/2022, ist beabsichtigt, eine Teilfläche der Parzelle Nr. 1165/5, EZ 982, KG 75430 Neudorf als Öffentliches Gut aufzulassen.

Jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, ist berechtigt, innerhalb der Kundmachungsfrist, das ist vom 30. November 2022 bis 29. Dezember 2022 begründete Einwendungen schriftlich beim Gemeindeamt einzubringen.


KuMa_2022-11-30__Abtretung_ÖG_Parz.155-6__75430__031-0-2020-06_.jpg
(JPG)

Kundmachung (PDF)
vom 30.11.2022

Auflassung Öffentliches Gut

Gemäß § 6 des Kärntner Straßengesetzes 2017 (K-StrG), LGBl. Nr. 8/2017 i.d.F. LGBl Nr. 36/2022, ist beabsichtigt, eine Teilfläche der Parzelle Nr. 155/6, EZ 982, KG 75430 Neudorf als Öffentliches Gut aufzulassen.

Jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, ist berechtigt, innerhalb der Kundmachungsfrist, das ist vom 30. November 2022 bis 29. Dezember 2022 begründete Einwendungen schriftlich beim Gemeindeamt einzubringen.

 


KuMa_2022-11-10__Kundmachung_2._NTV_2022_S.1..jpg
(JPG)

Kundmachung (PDF)
vom 10.11.2022

Öffentliche Einsicht 2. Nachtragsvoranschlag 2022

Gemäß § 6 Abs. 2 in Verbindung mit § 8 Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K‑GHG, LGBl. Nr. 80/2019, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 66/2020, wird kundgemacht, dass der Entwurf des 2. Nachtragsvoranschlages für das Haushaltsjahr 2022 einschließlich der textlichen Erläuterungen in der Zeit vom  10.11.2022 bis 17.11.2022 während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufliegt und im Internet auf der Homepage der Gemeinde www.wernberg.gv.at bereitgestellt wird.

(für Details bitte anklicken!)

KuMa_2022-11-10__Entwurf_2._NTV_2022_S.1.jpg

KuMa_2022-09-08__Abänd.Vereinb.VWG.jpg
(JPG)

Kundmachung (PDF)
vom 08.09.2022

Abänderung Vereinbarung Verwaltungsgemeinschaft

Gemäß § 81 ABs 3 Kärntner Allgemeine Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 66/1998 id.g.F.
Allgemeine Einsichtnahme: vier Wochen ab dem Tag des Anschlages der Kundmachung während der Amtsstunden.

(für weitere Details bitte anklicken!)


2022-07-15__Kundmachung_Auflassung_öffentliches_Gut.jpg

Kundmachung (PDF)
vom 15.07.2022

Auflassung Öffentliches Gut

Gemäß § 6 des Kärntner Straßengesetzes 2017 (K-StrG), LGBl. Nr. 8/2017, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 91/2020, ist beabsichtigt, Teilflächen dem Öffentlichen Gut zugeschlagen zu werden. 

 

 


2022-07-15__Kundmachung_Änderung_Flächenwidmungsplan.jpg

Kundmachung (PDF)
vom 15.07.2022

Änderung Flächenwidmungsplan

Die Gemeinde Wernberg beabsichtigt auf Grundlage §§ 34, 38 und 39 des Kärntner Raumordnungsgesetz 2021 (K-ROG 2021), LGBl. Nr. 59/2021, nachstehend angeführte Anregungen zur Änderung des Flächenwidmungsplanes in Betracht zu ziehen. Siehe auch elektronisches Amtsblatt unter www.amtstafel.at/Gemeindeverordnungen_Ktn/20727/Forms/AllItems.aspx

(für Details bitte anklicken!)

KuMa_2022-07-06__Entwurf_1.NVA_2022__S.1_.jpg

KuMa_2022-06-28__TBPL_NeuVO_Zentrum__S.1_.jpg

Kundmachung  (PDF)
vom 29.06.2022

Neuverordnung Flächenwidmungs- und Bebauungsplan

Die Gemeinde Wernberg beabsichtigt gemäß § 52 des Kärntner Raumordnungsgesetzes 2021, LGBl. 59/2021, für die Grundparzellen 200, 266/5, 266/6, 266/7, 266/8, 266/9, 270/1, 271/12, alle KG Wernberg I die Neuverordnung des integrierten Flächenwidmungs und Bebauungsplanes Zentrum Wernberg 12.11.2015, Zl. 031-2/III/2015.

KuMa_2022-06-28__TBPL_Zentralraum-Kundmachungsexemplar__S.1_.jpg
(PDF) Entwurf NeuVO

Der Entwurf der Neuverordnung liegt im Gemeindamt in der Zeit von 29.06.2022 - 28.07.2022 während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsichtnahme auf.

(bitte anklicken)


KuMa_2022-05-24__KuMa_RA2021_nach_GR.jpg
(JPG) KuMa RA2021

Kundmachung  (PDF)
vom 16.05.2022

Rechnungsabschluss 2021

Gemäß § 54 Abs. 3 Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz - K-GHG, LGBl. Nr. 80/2019, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 66/2020, wird kundgemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Wernberg in seiner Sitzung am 23. Mai 2022 den Rechnungsabschluss 2021 beschlossen hat. 

(bitte anklicken)

KuMa_2022-05-24__RA_2021_final_S.1_.jpg
(PDF) RA2021

KuMa_2022-05-16__RA2021.jpg
JPG

Kundmachung  (PDF)
vom 16.05.2022

Rechnungsabschluss 2021

Gemäß § 54 Abs. 3 Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz - K-GHG, LGBl. Nr. 80/2019, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 66/2020, wird kundgemacht, dass der Entwurf des Rechnungsabschlusses 2021 einschließlich der textlichen Erläuterung in der Zeit vom 16. Mai 2022 bis 23.Mai 2022 während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufliegt. 

(bitte anklicken)

KuMa_2022-05-16__Entwurf_RA_2021__gesamt__S1.jpg
KuMa_2021-12-23__Aufl.Öff.Gut.jpg
JPG

Kundmachung (PDF)
vom 23.12.2021

Auflassung Öffentliches Gut

Gemäß § 6 des Kärntner Straßengesetzes 2017 (K-StrG), LGBl. 91/2020, in der geltenden Fassung, ist beabsichtigt, mehrere Teilflächen verschiedener Parzellen als Öffentliches Gut aufzulassen / anderer Parzellen zuzuschlagen. Details entnehmen Sie bitte den angehängten Dateien (als PDF und JPG, bitte jeweils anklicken).

Kundmachungsfrist23.12.-21.01.2022

Jeder der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann ist berechtigt, innerhalb dieser Frist begründete Einwendungen schriftlich beim Gemeindeamt einzubringen.


KuMa_2021-12-13__VO_Voranschlag__S.1_.jpg
VO S.1 (JPG)

Kundmachung / Voranschlagsverordnung 2022 (PDF)
vom 13.12.2021

Voranschlag für das Haushaltsjahr 2022

Gemäß § 6 Abs. 2 Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz  (K-GHG), LGBl. Nr. 80/2019 zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 66/2020 wird verordnet:

(bitte anklicken)

KuMa_2021-12-13__VO_Voranschlag_S.2_.jpg
VO S.2 (JPG)
KuMa_2021-12-13__Voranschlag_final_amtssigniert__S.1._.jpg
Voranschlag 2022 (PDF)

KuMa_2021-12-03__KuMa_VA_2022_VOR_GR-Beschluss.jpg
Kundmachung (JPG)

Kundmachung (PDF)
vom 03.12.2021

Entwurf des Voranschlages für das Haushaltsjahr 2022

Gemäß § 6 Abs. 2 Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz wird kundgemacht, dass der Entwurf des Voranschlages für das Haushaltsjahr 2022 einschließlich der textlichen Erläuterugen in der Zeit vom 03.-10.12.2021 während der Öffnungszeiten im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht auflliegt bzw. nachfolgend bereitgestellt wird:

 

(bitte anklicken)

 

 

KuMa_2021-12-03__VA_2022_VOR_GR-Beschluss_Deckblatt.jpg
VA-Entwurf 2022 (PDF)

KuMa_2021-11-23__Aufl.Öff.Gut_4x__1_.jpg
(JPG1) Parz. 1097, EZ 982, KG 75430 Neudorf

Kundmachung (PDF, 4 Seiten)
vom 23.11.2021

Auflassung Öffentliches Gut

Gemäß § 6 des Kärntner Straßengesetzes 2017 (K-StrG), LGBl. 91/2020, in der geltenden Fassung, ist beabsichtigt, mehrere Teilflächen verschiedener Parzellen als Öffentliches Gut aufzulassen. Details entnehmen Sie bitte den angehängten Dateien (als PDF und JPG, bitte jeweils anklicken).

Kundmachungsfrist: 23.11.-22.12.2021

Jedermann der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann ist berechtigt, innerhalb dieser Frist begründete Einwendungen schriftlich beim Gemeindeamt einzubringen.

KuMa_2021-11-23__Aufl.Öff.Gut_4x__2_.jpg
(JPG2) Parz. 1350/1, EZ 982, KG 75430 Neudorf
KuMa_2021-11-23__Aufl.Öff.Gut_4x__3_.jpg
(JPG3) Parz. 1213/1, EZ 675, KG 75456 Wernberg I
KuMa_2021-11-23__Aufl.Öff.Gut_4x__4_.jpg
(JPG4) Parz. 1024/1, EZ 626, KG 75449 Trabenig

KuMa_2021-10-11__1._Änd.TBPL_Schellander__S.1_.jpg
JPG (KuMa S.1)

Kundmachung (PDF)
vom 10.11.2021

Teilbebauungsplan "Siedlungserweiterung Umberg (Schellander)
1. Bauabschnitt" - 1. Abänderung

Die Gemeinde Wernberg beabsichtigt eine integrierte Flächenwidmungs- und Bebauungsplanung für die "Siedlungerweiterung Umberg (Schellander) 1. Bauabschnitt" 1. Abänderung zu laut beiliegendem Verordnungsentwurf (PDF) zu erlassen.

Weitere Beilage: Lageplan (PDF)

(für größere Darstellung / weitere Details bitte anklicken)

KuMa_2021-10-11__1._Änd.TBPL_Schellander__S.2_.jpg
JPG (KuMa S.2)
KuMa_2021-10-11__Beilagen_VO-19038__1.Änd.TBPL_Schellander__S.1.jpg
JPG (VO_Entw. S.1)
KuMa_2021-10-11__Beilagen_VO-19038__1.Änd.TBPL_Schellander__S.2.jpg
JPG (VO_Entw. S.2)
KuMa_2021-10-11__Beilagen_VO-19038__1.Änd.TBPL_Schellander__S.3.jpg
JPG (VO_Entw. S.3)
KuMa_2021-10-11__Beilage_Lageplan__1.Änd.TBPL_Schellander_.jpg
JPG Lageplan

KuMa_2021-09-20__Kundmachung_des_1_NVA_2021_vorGR_signed.jpg

Kundmachung
vom 20.09.2021

Öffentliche Einsicht 1. Nachtragsvoranschlag 2021

Gemäß § 6 Abs. 2 in Verbindung mit § 8 Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K‑GHG, LGBl. Nr. 80/2019, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 66/2020, wird kundgemacht, dass der Entwurf des 1. Nachtragsvoranschlages für das Haushaltsjahr 2021 einschließlich der textlichen Erläuterungen in der Zeit vom  20.09.2021 bis 27.09.2021 während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufliegt und im Internet auf der Homepage der Gemeinde www.wernberg.gv.at bereitgestellt wird.

 

KuMa_2021-09-20__NTV_1_Entwurf_final.jpg
(für Details bitte anklicken!)

KuMa_2021-08-26__Aufl.Öff.Gut.jpg

Kundmachung
vom 26.08.2021

Auflassung Öffentliches Gut

Gemäß § 6 des Kärntner Straßengesetzes 2017 (K-StrG), LGBl. 91/2020, in der geltenden Fassung, ist beabsichtigt, eine Teilfläche der Parzelle Nr. 360 sowie 1018/1, EZ 626, KG 75449 Trabenig, als Öffentliches Gut aufzulassen und der Parzelle Nr. 359/1 EZ 56, KG 75449 Trabenig zuzuschlagen.

 

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KuMa_2021-08-13__Aufl.Öff.Gut.jpg

Kundmachung
vom 13.08.2021

Auflassung Öffentliches Gut

Gemäß § 6 des Kärntner Straßengesetzes 2017 (K-StrG), LGBl. 91/2020, in der geltenden Fassung, ist beabsichtigt, eine Teilfläche der Parzelle Nr. 1094/1, EZ 982, KG 75430 Neudorf, als Öffentliches Gut aufzulassen und der Parzelle nr. 987/8, EZ 61, KG 75430 Neudorf zuzuschlagen.

 

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KuMa_2021-07-16__Rev._FläWi_Aufschließungsgebiete_031-2-2021-03.pdf

Kundmachung
vom 16.07.2021

Revision Flächenwidmungsplan / Aufschließungsgebiete

Die Gemeinde Wernberg beabsichtigt aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen des §§ 4 und 4a des Kärntner Gemeindeplanungsgesetzes 1995 - K-GplG 1995, LGBl. Nr. 23/1995 idgF, im Rahmen der Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes neue Aufschließungsgebiete festzulegen.

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Hinweis:
Die dazugehörigen Unterlagen finden Sie unter
www.di-kaufmann.at/Uploads/Wernberg_1.KM.zip
zum Download bereitgestellt.
Die Punkte 56 und 63 sind bestehende Widmungsfälle, die im Zuge dieser Kundmachung mitgeführt, jedoch im eigenen Verfahren beurteilt werden.

 


KuMa_2021-07-16__Rev._FläWi_Differenzplan_031-2-2021-02.jpg

Kundmachung
vom 16.07.2021

Revision Flächenwidmungsplan / Differenzplan

Die Gemeinde Wernberg beabsichtigt aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen des § 15 Abs. 1 und 2 des Kärntner Gemeindeplanungsgesetzes 1995 - K-GplG 1995, LGBl. Nr. 23/1995 idgF, den Flächenwidmungsplan zu ändern.

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Hinweis:
Die dazugehörigen Unterlagen finden Sie unter
www.di-kaufmann.at/Uploads/Wernberg_1.KM.zip
zum Download bereitgestellt.
Die Punkte 56 und 63 sind bestehende Widmungsfälle, die im Zuge dieser Kundmachung mitgeführt, jedoch im eigenen Verfahren beurteilt werden.


KuMa_2021-07-06__Änd.FläWi.jpg

Kundmachung
vom 06.07.2021

Der Gemeinderat der Gemeinde Wernberg beabsichtigt gemäß §§ 4 und 4a Kärntner Gemeindeplanungsgesetz 1995 i.d.g.F. eine Teilfäche des folgenden Aufschließungsgebietes aufzuheben:

 

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RA_final_2020__1__-_KuMa_2021-06-29.jpg

Kundmachung
vom 29.06.2021

Gemäß § 54 Abs. 5 Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K‑GHG, LGBl. Nr. 80/2019, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 66/2020, wird kundgemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Wernberg in seiner Sitzung am 28. Juni 2021 den Rechnungsabschluss 2020 beschlossen hat. Der Rechnungsabschluss 2020 einschl. der textlichen Erläuterungen liegt in der Zeit vom 29. Juni 2021 bis 29. Juli 2021 während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht auf und wird im Internet im elektronisch geführten Amtsblatt der Gemeinde sowie auf der Homepage der Gemeinde bereitgestellt.

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RA_Entwurf_2020__1__-_KuMa_2021-06-21.jpg

Kundmachung
vom 21.06.2021

 

Gemäß § 54 Abs. 3 Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K‑GHG, LGBl. Nr. 80/2019, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 66/2020, wird kundgemacht, dass der Entwurf des Rechnungsabschlusses 2020 einschließlich der textlichen Erläuterungen in der Zeit vom

21. Juni 2021 bis 28. Juni 2021

während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufliegt und im Internet auf der Homepage der Gemeinde www.wernberg.gv.at bereitgestellt wird.

 

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Kundmachung
vom 18.06.2021

Die Gemeinde Wernberg beabsichtigt folgende eingebrachte Anregung zur Änderung des Flächenwidmungsplanes in Beratung zu ziehen:

 

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Plandarstellung

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Kundmachung
vom 06.05.2021

über die Wahl des Gemeindefeuerwehrkommandanten-Stellvertreters der Gemeinde Wernberg am Donnerstag, 10. Juni 2021, 18.00 Uhr, Gemeindeamt Wernberg.

 

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Kundmachungen
vom 18.03.2021 und 19.03.2021

  1. Kundmachung über die Ausschreibung der Wahl der Ortsfeuerwehrkommandanten und ihrer Stellvertreter der Ortsfeuerwehren Damtschach, Föderlach und Wernberg

  2. Kundmachung über die Wahl der Ortsfeuerwehrkommandanten und ihrer Stellvertreter der Ortsfeuerwehren Damtschach, Föderlach und Wernberg

  3. Kundmachung über die Wahl des Gemeindefeuerwehrkommandanten der Gemeinde Wernberg und seines Stellvertreters


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Kundmachung
vom 18.03.2021

Die Gemeinde Wernberg beabsichtigt eine Teilfäche der Parzellen Nr. 155/6, EZ 982, KG 75430 (Neudorf) als öffentliches Gut aufzulassen.

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Kundmachung
vom 01.03.2021

Kundmachung der Gemeindewahlbehörde betreffend die Veröffentlichung des Wahlergebnisses für die am 28.02.2021 stattgefundene Wahl des Bürgermeisters / Wahl des Gemeinderates der Gemeinde Wernberg.

 

 

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Kundmachung
vom 21.12.2020

Gemäß § 33 Abs. 5 des Kärntner Jagdgesetzes 2000, LGBl. Nr. 21/2000 i.d.g.F. wird kundgemacht, dass das Jagdausübungsrecht im Gemeindejagdgebiet Wernberg mit Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde Wernberg vom 16. Dezember 2020 unter Punkt 9 der Tagesordnung im Wege freihändiger Verpachtung der Gemeindejagd an die Jagdgesellschaft St. Hubertus Wernberg als Pachtwerber vergeben wurde.

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Kundmachung
vom 17.12.2020

Der Voranschlag für das Haushaltsjahr 2021 inklusive der textlichen Erläuterungen liegt in der Zeit von 17.12.2020 bis inkl. 15.01.2021 während der Amtsstunden im Gemeindeamt Wernberg zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Weiters wird der Voranschlag 2021 in elektronischer Form nachfolgend bereitgestellt:

 

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Voranschlag_2021__1__-_VA.jpg
Voranschlag 2021
Voranschlag_2021__2__-_Anlage_6r_Haftungen.jpg
VA 2021 - Anhang (Haftungen)
Voranschlag_2021__3__-_Textliche_Erläuterungen_zur_VAV.jpg
VA 2021 - Textliche Erläuterungen
Voranschlag_2021__4__-_MEFP_2021-2025.jpg
VA 2021 - Mittelfrist. Finanzplan 2021-25

Voranschlagsentwurf_2021__1__Kundmachung_Entwurf_VA.jpg

Kundmachung
vom 09.12.2020

Der Entwurf des Voranschlages für das Haushaltsjahr 2021 inklusive der textlichen Erläuterungen liegt in der Zeit von 10.12.-16.12.2020 während der Amtsstunden im Gemeindeamt Wernberg zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Weiters wird der Voranschlagsentwurf 2021 in elektronischer Form nachfolgend bereitgestellt:

 

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Voranschlagsentwurf_2021__2__Entwurf_VA.jpg
Entwurfsversion Voranschlag
für das Finanzjahr 2021
Voranschlagsentwurf_2021__3___Textliche_Erläuterungen_zur_VAV2021.jpg
Textliche Erläuterungen

KuMa_2020-11-12__Änd.FläWi.jpg

Kundmachung
vom 12.11.2020

Die Gemeinde Wernberg beabsichtigt für den Bereich des Grundstückes 446/2 KG Wernberg (75456) eine integrierte Flächenwidmungs- und Bebauungsplanung für die "Wernberger Straße - 11/2020" lt. beiliegendem Verordnungsentwurf zu erlassen:

 

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Kundmachung
vom 22.10.2020

Der Entwurf des Nachtragsvoranschlages für das Haushaltsjahr 2020 liegt in der Zeit von 22. bis inkl. 29.10.2020 während der Amtsstunden im Gemeindeamt Wernberg zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Weiters wird  der Entwurf des Nachtragsvoranschlages 2020 in elektronischer Form nachfolgend bereitgestellt:

 

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KuMa_2020-10-29__NVA_2020_-_Entwurf.jpg
Entwurf Nachtragsvoranschlag
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Entwurf Verordnung
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Textliche Erläuterungen

KuMa_2020-10-02__Änd.FläWi.jpg

Kundmachung
vom 02.10.2020

Die Gemeinde Wernberg beabsichtigt folgende eingebrachte Anregung zur Änderung des Flächenwidmungsplanes in Beratung zu ziehen:

 

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KuMa_2020-10-02__Aufh.AufschlG.jpg

Kundmachung
vom 02.10.2020

Die Gemeinde Wernberg beabsichtigt eine Teilfläche des folgenden Aufschließungsgebietes aufzuheben:

 

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KuMa_2020-07-01__Aufl.Öff.Gut.jpg

Kundmachung
vom 01.07.2020

Auflassung von Teilflächen der Parzellen Nr. 480/2 und 1014, EZ 626, KG 75449 Trabenig als Öffentliches Gut / Einbringung begründeter Einwendungen.

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KuMa_2020-06-22__Änd.FläWi.jpg

Kundmachung
vom 22.06.2020

Die Gemeinde Wernberg beabsichtigt das folgende eingebrachte Anregung zur Änderung des Flächenwidmungsplanes in Beratung zu ziehen:

 

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KuMa_2020-05-28__Einsicht_Entwurf_RA2019.jpg

Kundmachung
vom 28.05.2020

Der Entwurf des Rechnungsabschlusses für das Haushaltsjahr 2019 liegt in der Zeit von 28. Mai bis inkl. 04. Juni 2020 während der Amtsstunden im Gemeindeamt Wernberg zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Weiters wird  der Entwurf des Rechnungsabschlusses 2019 in elektronischer Form nachfolgend bereitgestellt:

 

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KuMa_2020-05-05__Tann-Föderlach.jpg

Kundmachung
vom 05.05.2020

Änderung des Flächenwidmungsplanes / Erlassung eines Teilbebauungsplanes im Integrierten Flächenwidmungs- und Bebauungsplanverfahren.
"TANN Föderlach (1.Revision)"

 

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KuMa_2020-05-05__Siedlungserweiterung_Umberg.jpg

Kundmachung
vom 05.05.2020

Änderung des Flächenwidmungsplanes / Erlassung eines Teilbebauungsplanes im Integrierten Flächenwidmungs- und Bebauungsplanverfahren.
"Siedlungserweiterung Umberg (Schellander) 1.Bauabschnitt"

 

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KuMa_2020-05-05__Teilbebauungsplan_Trabenig_Ost.jpg

Kundmachung
vom 05.05.2020

Änderung des Flächenwidmungsplanes / Erlassung eines Teilbebauungsplanes im Integrierten Flächenwidmungs- und Bebauungsplanverfahren.
"Teilbebauungsplan Wohnanlage Trabenig Ost"

 

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KuMa_2020-04-22__Baurechtsverhandlung_06.05.2020.jpg

Kundmachung
vom 22.04.2020

Baurechtsverhandlungen am Mittwoch, 06. Mai 2020.

 

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KuMa_2020-04-20__Änd.FläWi.jpg

Kundmachung
vom 20.04.2020

Anregung zur Änderung des Flächenwidmungsplanes.

 

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KuMa_2020-03-20__Absage_Wasserrechtsverhandlung.jpg

Kundmachung
vom 20.03.2020

Absage der mündlichen Wasserrechtsverhandlung.
Der neue Termin wird gesondert mitgeteilt.

 

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KuMa_2020-03-05__Aufheb.Aufschl.Gebiet_Lepuschitz.jpg

Kundmachung
vom 05.03.2020

Die Gemeinde Wernberg beabsichtigt eine Teilfläche des folgenden Aufschließungsgebiets aufzuheben:

 

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KuMa_2020-03-03__Gepl.Änd.Flächenwidmungsplan.jpg

Kundmachung
vom 03.03.2020

Die Gemeinde Wernberg beabsichtigt das folgende eingebrachte Anregung zur Änderung des Flächenwidmungsplanes in Beratung zu ziehen:

 

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KuMa_2019-10-11__Aufl.Öff.Gut.jpg

Kundmachung
vom 11.10.2019

Die Gemeinde Wernberg beabsichtigt das Grundstück Nr. 25, KG 75451 Umberg, EZ 313, als öffentliches Gut aufzulassen.

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KuMa_2019-08-19__Übern.Öff.Gut.jpg

Kundmachung
vom 12.08.2019

Auflassung einer Teilfläche der Parzelle Nr. 20/25, EZ 313, KG 75451 Umberg als Öffentliches Gut / Einbringung begründeter Einwendungen.

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KuMa_2019-06-03__Textlicher_Bebauungsplan.jpg

Kundmachung
vom 03.06.2019

Die Gemeinde Wernberg beabsichtigt, den textlichen Bebauungsplan "Gemeinde Wernberg" laut vorliegendem Verordnungsentwurf NEU zu ERLASSEN

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KuMa_2018-09-07__ÖEK.jpg

Kundmachung
vom 07.09.2018

Überarbeitung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes 2018 samt Umweltbericht

Ein Auflageexpemplar des Örtlichen Entwicklungskonzeptes 2018 samt Umweltbericht liegt von 10.09.2018 bis 09.10.2018 im Gemeindeamt während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsichtnahme auf oder kann unter nachstehendem Link aufgerufen werden:

http://www.di-kaufmann.at/Uploads/Wernberg_Kundmachung_ÖEK_UB.zip




KuMa_2017-12-22__Änd.Flächenwidmungsplan.jpg

Kundmachung
vom 22.12.2017

Änderung des Flächenwidmungsplanes


KuMa_2017-09-26__Änd.Flächenwidmungsplan_Lidl.jpg

Kundmachung
vom 26.09.2017

zur Änderung des Flächenwidmungsplanes
Erfassung eines Teilbebauungsplanes im
integrierten Flächenwidmungs- und
Bebauungsplanverfahren


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Kundmachung
vom 27.10.2016


zur Aufhebung eines Aufschließungsgebietes